Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Widerstand und Tätlicher Angriff bei Zugräumung
München (ots)
Am Sonntagmorgen (26. Juni) kam es bei der Räumung eines Zuges im Hauptbahnhof zu Widerstandshandlungen, Beleidigungen sowie tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte.
Gegen 00:30 Uhr informierte die Deutsche Bahn die Bundespolizeiinspektion München über einen überfüllten Zug (ALX 29871, München - Regensburg) am Hauptbahnhof München am Gleis 19 und bat um Unterstützung.
Unter den Reisenden, die den Zug verlassen mussten befanden sich u.a. eine 44-jährige Deutsche und ein 40-jähriger Ukrainer. Beide reagierten mit aggressiv und uneinsichtig gegenüber den Beamten. Immer wieder störten sie die Maßnahme und kamen den mehrmals ausgesprochenen Platzverweisen nicht nach. Diese wurden deswegen mittels unmittelbaren Zwang in Form einfacher körperlicher Gewalt durchgesetzt. Hierbei leisteten beide Widerstand. Sie sperrten sich und versuchten sich wiederholt loszureißen, sodass beide gefesselt werden mussten. Die 44-Jährige aus Bobingen trat dabei einer Beamtin mit dem Fuß gegen das Schienbein und beleidigte sie. Auch auf der Wache setzte die in Kasachstan Geborene ihre Beleidigungen gegen mehrere Beamte fort, u.a. auch in russischer Sprache. Dieser war ein anwesender Bundespolizist mächtig, der die Beleidigungen für den schriftlichen Bericht übersetzte.
Nach Verbringung zur Dienststelle filmte die Frau die Beamten und teilte mit, diese auf der sozialen Internetplattform "Instagram" eingestellt zu haben. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München wurde eine Blutentnahme sowie die Sicherstellung des Mobiltelefons angeordnet. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte sie die Wache freien Fußes verlassen. Gegen die 44-Jährige wird wegen Widerstand und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung und wegen eines Verstoßes gegen das Kunst- und Urhebergesetz ermittelt.
Deren 40-jähriger Begleiter aus Rostock (Atemalkoholmessung ergab 1,33 Promille) wurde nach Abschluss der Maßnahmen ebenfalls auf freiem Fuß belassen. Die eingesetzten Beamten wurden, ebenso wie die beiden Störer der Amtshandlung, nicht verletzt und waren weiterhin dienstfähig.
Es liegt nahe, dass die Überlastung des Zuges aufgrund der hohen Anzahl an Inhabern von 9-Euro-Tickets entstand. Eine genau Anzahl über die Auslastung des Zuges und wie viele Personen durch die Bundespolizei von der Mitfahrt ausgeschlossen wurden, liegt nicht vor.
Der Sachverhalt war aufgrund des Personenaufkommens im Zug und am Bahnsteig öffentlichkeitswirksam.
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Wolfgang Hauner
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