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Bundespolizeidirektion München: Fahrgemeinschaft in die Strafanzeige -Bundespolizist zeigt Mitfahrer an-

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Flughafen München (ots)

Augen auf bei der Wahl des Verkehrsmittels, oder im Fall eines 30-jährigen Syrers vielleicht besser gesagt des Chauffeurs. Der junge Mann hatte zusammen mit einem Bekannten über eine Mitfahrzentrale mit einem Bundespolizisten eine Fahrt vom Erdinger Moos nach Westfalen vereinbart. Da er sich unerlaubt in Deutschland aufhielt und auch keinerlei Ausweispapiere mitführte, endete die Reise noch vor Fahrtantritt mit einer Strafanzeige.

Mitfahrzentralen erfreuen sich großer Beliebtheit und bringen für die Nutzer verschiedenste Vorteile. Man spart Geld und lernt neue Leute kennen. Auf seine neue Bekanntschaft am Münchner Flughafen, einen jungen Bundespolizisten, hätte ein syrischer Staatsangehöriger wohl gut verzichten können. Der Bundesbeamte stammt aus Westfalen, schiebt Dienst am Münchner Airport und pendelt immer wieder in seine alte Heimat. Da auch an Beamten die Spritpreise nicht spurlos vorbeigehen und damit die lange Autofahrt nicht ganz so monoton ist, sucht der junge Polizist immer wieder online Mitfahrer. So hat er für seine letzte Fahrt eine Anfrage eines angeblichen Taled für zwei Leute erhalten. Schnell waren sich die beiden jungen Männer über den Chat der Mitfahrzentrale einig. Allerdings weckten die Reiseumstände seiner zukünftigen Mitfahrer in dem Bundespolizisten im Laufe der Konversation den polizeilichen Spürsinn und in ihm reifte der Verdacht, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugehen könnte.

Am Tag der Reise sollte sich das polizeiliche Bauchgefühl bestätigen. Mussten sich die Mitfahrer doch vor Reiseantritt am Münchner Airport einer polizeilichen Kontrolle stellen. Dabei sollte sich schnell herausstellen, dass einer der beiden Syrer keine Ausweisdokumente besitzt, sich sogar unerlaubt in Deutschland aufhielt. Einzig ein Foto von seinem syrischen Reisepass auf dem Handy und die Aussage, dass er am Morgen mit einem anderen Auto aus Österreich zum Münchner Flughafen gebracht wurde, war dem 30-Jährigen zu entlocken.

Diese Informationen reichten erst einmal, um die beiden Reisewilligen zu den Kollegen der bayerischen Polizei zu bringen. Diese sind grundsätzlich für die Bearbeitung sogenannter Inlandsfälle zuständig. So muss sich zumindest der 30-Jährige nun wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts strafrechtlich verantworten und die Bundesrepublik auf dem schnellsten Weg wieder verlassen.

Rückfragen bitte an:

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Christian Köglmeier
Bundespolizei Flughafen München
Nordallee 2 - 85356 München-Flughafen
Telefon: 089/97307-9020
E-Mail: bpol.muc.stsoea@polizei.bund.de

Die Bundespolizei am Flughafen München ist mit ihren gut 1.500
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die zweitgrößte
Flughafendienststelle der Bundespolizei in Deutschland. Ihre
polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen
Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der
Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie
Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit
des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.
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Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell

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