Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Mit Haftuntauglichkeit (ver)spekuliert -Bundespolizisten bringen 35-Jährige vom Münchner Flughafen nach Stadelheim-
Flughafen München (ots)
Sie kam mit dem letzten Flug am Samstagabend (27. August) aus London, im Gepäck einen offenen Haftbefehl. Bei der Bundespolizei im Erdinger Moos hieß es dann: Bezahlen oder Haft. Die 35-Jährige erklärte den Beamten, ihr Vater würde die Strafe für sie bezahlen. Dieser wiederum ließ die Polizisten am Telefon wissen, dass seine Tochter nicht hafttauglich sei und er deshalb die Strafe auch nicht bezahlen werde. Also baten die Grenzpolizisten einen Mediziner um Prüfung der Hafttauglichkeit und brachten die Mecklenburgerin nach positivem Ausgang der Untersuchung in die Münchner Haftanstalt. Hier muss die Festgenommene nun 62 Tage absitzen, nachdem die von der Nürnberger Justiz geforderten rund 1.000 Euro bis dato nicht bei der Staatskasse eingegangen sind.
Die 35-jährige Deutsche war vor ein paar Jahren wohl öfters ohne Ticket in den öffentlichen Verkehrsmitteln in und um Nürnberg erwischt worden. Daher hatte ein Amtsrichter in Nürnberg gegen die Unbelehrbare im Juli 2020 einen Strafbefehl über 1.350 Euro Geldstrafe, ersatzweise 90 Tagen Haft ausgestellt. Anfangs hatte die Mecklenburgerin der Justiz in Mittelfranken offenbar noch etwas Geld überwiesen. Als die Restzahlung aber dann aus und 930 Euro Justizschulden übrigblieben, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im Juli dieses Jahres die Polizeibehörden deutschlandweit mit der Suche und Festnahme der säumigen Zahlerin beauftragt.
Diesem Auftrag kamen Bundespolizisten im Terminal 1 des Münchner Flughafens nun nach. Als sie die Gesuchte bei deren Einreise aus London-Gatwick grenzpolizeilich kontrollierten, fiel den Grenzpolizisten der Vollstreckungshaftbefehl der mittelfränkischen Strafverfolger ins Auge. Also musste die 35-Jährige mit zur Wache. Mangels eigener Zahlungsfähigkeit bat sie dort die Bundespolizisten um Anruf bei ihren Eltern, welche die noch offene Strafe für sie bezahlen würden. Der Anruf beim Vater der Festgenommenen sollte jedoch ernüchternd sein. Der Angerufene ließ die Beamten wissen, dass seine Tochter gerade aus einer psychiatrischen Klinik in Großbritannien käme und daher eh nicht hafttauglich sei. Deswegen werde er auch die Strafe in Höhe von knapp 1.000 Euro für seine Tochter nicht bezahlen.
Den Hinweis des Vaters ernst genommen, haben die Bundesbeamten einen Arzt gebeten, die Festgenommene hinsichtlich ihrer Hafttauglichkeit zu untersuchen. Nachdem der Mediziner keine medizinischen Gründe festgestellt hatte, die gegen eine Unterbringung der 35-Jährigen in einer Haftanstalt sprachen, brachten die Bundespolizisten die Hafttaugliche am nächsten Morgen (28. August) in die Münchner Justizvollzugsanstalt. Dort sah sich der Gefängnisarzt die Frau vorsichtshalber noch einmal genau an, hatte aber der fachlichen Expertise seines Kollegen im Erdinger Moos nicht hinzuzufügen. Also muss die junge Frau nun die nächsten 62 Tage im Münchner Frauengefängnis verbringen. Es sei denn, Ihr Vater geht noch einmal in sich und öffnet den Geldbeutel für die Freiheit seiner Tochter doch noch.
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