Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Angriff auf Prüfdienstmitarbeiter
Alkoholisierter 19-Jähriger tickt in der S-Bahn aus
München (ots)
Am Donnerstag (18. Mai) geriet eine Fahrscheinkontrolle in einer S8 vor dem Ostbahnhof außer Kontrolle. Ein alkoholisierter 19-Jähriger attackierte und verletzte einen 38-jährigen Fahrscheinkontrolleur, wurde selbst auch verletzt.
Gegen 8 Uhr wurden zwei Somalier in der S8 nach der Abfahrt am Marienplatz kontrolliert. Wegen Fahrscheinunstimmigkeiten kam es zwischen einem 38-jährigen Kontrolleur und einem 19-jährigen Somalier aus Sendling nach verbalen zu körperlichen Attacken. Der in Sendling wohnende Asylbewerber schlief. Als er seinen Fahrschein vorzeigen sollte, hüpfte er auf den Sitz und sprang dort unkontrolliert herum. Dann kam es zum Gerangel mit dem Prüfdienstmitarbeiter. Der Somalier trat zunächst mit dem Bein gegen den 38-Jährigen. Dann schlug er, auf dem Sitz stehend, von oben mit der Hand, in der er sein Handy hielt, gegen den Kontrolleur. Dabei traf die Kante des Smartphones dessen Nasenbein, woraufhin der DB-Angestellte seinerseits gegen den Somalier schlug.
Die Begleiter des Kontrolleurs informierten den Triebfahrzeugführer, woraufhin zwei Streifen der Bundespolizei alle Beteiligten am Ostbahnhof erwarteten. Der mit 1,64 Promille alkoholisierte Somalier klagte gegenüber den Beamten über Schmerzen, verlangte nach dem Rettungsdienst. Eine Krankenhausversorgung war jedoch nicht notwendig. Der Kontrolliert verspürte ebenfalls starke Schmerzen und brach seinen Dienst vorzeitig ab. Er benötigte jedoch keine ärztliche Versorgung.
Die Bundespolizei ermittelt wegen Körperverletzungsdelikten gegen beide; prüft dabei, ob beim Kontrolleur eine Notwehrsituation vorlag. Da der 19-Jährige keinen Fahrschein vorweisen konnte, wird gegen ihn zudem wegen Erschleichen von Leistungen ermittelt.
Als der 19-Jährige nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen das Revier verlassen sollte, wurde er aufbrausend, zog seine Jacke demonstrativ langsam an. Hierbei äußerte er u.a. die Polizei müsse mit ihm Geduld haben und meinte an die Beamten gerichtet, sie müssten auf ihn achten, er aber nicht auf sie und weiter, er darf machen was er mag.
Da er den Aufforderungen, die Wache zu verlassen nicht nachkam, wurde er an den Armen geführt zum Bahnsteig geleitet. Dabei beleidigte er einen Bundespolizisten, weswegen zu den anderen, vorgenannten Tatbeständen auch noch die Beleidigung zur Anzeige gebracht wird.
Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
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