Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Fantasiedokumente und Justizschulden/ Bundespolizei bei Grenzkontrollen auf der BAB 96 erfolgreich
Lindau (ots)
Am Samstag (20. Mai) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) bei einem gesuchten polnischen Steuersünder rund 3.700 Euro eingetrieben. Außerdem haben die Beamten einen unerlaubt einreisenden Nigerianer mit zwei Fantasiedokumenten und einer kleinen Menge Drogen erwischt.
Am Samstagabend stoppte eine Streife der Lindauer Bundespolizei einen polnischen Fahrzeugführer. Bei der Überprüfung der Personaldaten stellten die Beamten fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Lübeck mit einem Vollstreckungsauftrag zur Vermögensabschöpfung im Fahndungssystem ausgeschrieben war. Der 39-Jährige war im Oktober 2021 wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden und seiner Zahlungsverpflichtung von fast 89.000 Euro gegenüber den Justizbehörden bisher nicht nachgekommen. Der Pole konnte einen kleinen Teilbetrag von fast 2.300 Euro und 6.400 Zloty, etwa 1.400 Euro, leisten und später seine Fahrt fortsetzen.
Bereits am Morgen hatten Lindauer Bundespolizisten einen nigerianischen Staatsangehörigen bei der unerlaubten Einreise ertappt. Der 24-Jährige, der in einem Fernbus mit dem Routing Rom-Frankfurt am Main unterwegs war, durfte nicht nach Deutschland einreisen, da sein italienischer Aufenthaltstitel abgelaufen war. Bei der Durchsuchung fanden die Bundespolizisten zudem eine kleine Menge Haschisch und einen Joint sowie zwei auf den Nigerianer ausgestellte Fantasiedokumente, einen internationalen Führerschein und ein dazugehöriges Begleitheft mit Übersetzungen. Angeblich hatte der Businsasse die Dokumente in Nigeria von einem Freund für etwa 300 bis 400 Euro gekauft. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kempten zeigten die Bundespolizisten den Mann wegen Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen und Urkundenfälschung an. Der Nigerianer erhielt außerdem Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Beschuldigte musste eine Sicherheitsleitung in Höhe von 200 Euro hinterlegen. Die Polizisten stellten die Fantasiedokumente und die Drogen sicher und wiesen den Nigerianer anschließend nach Österreich zurück.
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