Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Viel Arbeit für die Bundespolizei: Schleusung, Fahndungstreffer, Ausweismissbrauch, Schlagring und Dokumentenfälschung in einem Fernreisebus
Lindau (ots)
Viel Arbeit für die Bundespolizei: Schleusung, Fahndungstreffer, Ausweismissbrauch, Schlagring und Dokumentenfälschung in einem Fernreisebus Am Samstag (11. November) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) in einem Fernreisebus (Routing Barcelona-München) fünf Migranten aufgegriffen, die versucht hatten, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Bei einem dieser Passagiere schlug der Fahndungscomputer an, zwei weitere hatten missbräuchlich Handyfotos von fremden Reisedokumenten verwendet. Der Busfahrer hätte die Mitfahrt dieser Gruppe bereits in Italien unterbinden können. Außerdem fanden die Beamten bei einer weiteren Busreisenden einen verbotenen Schlagring und bei einem anderen Fahrgast zwei gefälschte Dokumente.
Eine Streife der Lindauer Bundespolizei kontrollierte fünf Busfahrgäste, vier bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige und einen Montenegriner, die nicht über die notwendigen Dokumente für die Einreise verfügten. Bereits beim Zustieg der Beamten hatte der italienische Busfahrer diese angesprochen und darauf hingewiesen, dass mit den Papieren von fünf Fahrgästen etwas nicht in Ordnung sei. Der 60-Jährige gab gegenüber den Polizisten mehrmals an, dass er die Gruppe aus Angst vor ihnen habe mitfahren lassen. Er habe bewusst darauf verzichtet, zur Nachtzeit die italienische Polizei um Hilfe zu bitten.
Ein 16-jähriger Bosnier und ein 18-jähriger Montenegriner zeigten lediglich Handyfotos von deutschen Aufenthaltsgestattungen vor, bei denen die Beamten jedoch erkannten, dass es sich um fremde Dokumente handelte. Die Bundespolizisten übergaben den 16-Jährigen später an das Jugendamt und leiteten den Montenegriner, der sich in Deutschland im Asylverfahren befindet, an die für ihn zuständige Ausländerbehörde weiter.
Eine 18-Jährige aus der Gruppe legte eine italienische Identitätskarte vor, welche jedoch nicht zum Grenzübertritt berechtigt. Die Bundespolizisten wiesen sie später nach Österreich zurück.
Zwei 20-Jährige legten jeweils eine französische Asylbescheinigung vor. Die Beamten ermittelten, dass sich eine der beiden Personen sowohl in Frankreich als auch in Deutschland im Asylverfahren befindet. Die junge Frau wurde zur Durchführung des Dublin-Verfahrens an das Anker-Zentrum weitergeleitet.
Bei der Fahndungsüberprüfung eines 20-jährigen Mannes stellten die Polizisten fest, dass gegen ihn ein bis August 2024 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland besteht. Außerdem war die Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Diebstahls bereits seit über drei Jahren per Aufenthaltsermittlung auf der Suche nach dem Bosnier. Die Bundespolizisten wiesen den Mann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Österreich zurück.
Alle Migranten erhielten Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise. Der 16-jährige Bosnier sowie der 18-jährige Montenegriner wurden zudem wegen des Verdachtes des Ausweismissbrauchs angezeigt.
Der Busfahrer, der später auf freien Fuß kam, muss sich nun wegen versuchten Einschleusens von Ausländern verantworten, da er die fünf Migranten trotz des offensichtlichen Mangels an Dokumenten in Mailand hatte zusteigen lassen.
Neben den fünf unerlaubt Eingereisten stieß die Streife außerdem im Gepäck einer polnischen Passagierin auf einen Schlagring. Die Beamten zogen die verbotene Waffe ein und zeigten die 34-Jährige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz an. Anschließend durfte die Beschuldigte weiterreisen.
Ein weiterer polnischer Fahrgast legte den Bundespolizisten einen polnischen Ausweis vor. Zudem führte der 29-Jährige einen ukrainischen Führerschein bei sich. Die Beamten entlarvten beide Dokumente jedoch als Fälschungen und beschlagnahmten diese. Eigenen Angaben zufolge besaß der Mann die falschen Papiere, weil er in Polen Probleme habe. Nachdem die Identität des Beschuldigten gesichert und die Anzeigen wegen Urkundenfälschung und des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen gefertigt waren, wurde der Mann entlassen.
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