Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Für Wiederholungstäter klickten die Handschellen
Nürnberg (ots)
Am Dienstag (2. Januar) hat ein 32-jähriger Iraker zwei gefüllte Bierflaschen auf zwei Mitarbeiter eines Schnellrestaurants im Hauptbahnhof Nürnberg geworfen. Bei der Überprüfung seiner Personalien haben Bundespolizisten einen Haftbefehl aufgrund eines Körperverletzungsdeliktes festgestellt. Für den Wiederholungstäter klickten die Handschellen.
Am Dienstag gegen 1:00 Uhr wurde die Bundespolizei durch einen Passanten über einen laut brüllenden Mann außerhalb eines Schnellrestaurants im Hauptbahnhof Nürnberg informiert. Vor dem Eingang trafen die Polizisten auf den tobenden 32-Jährigen. Den wiederholten Aufforderungen sich zu beruhigen, sein Gebrüll und seine aggressiven Gesten einzustellen kam er nicht nach. Da der Mann weiter wütete, mussten die Beamten ihn fesseln. Dies wollte er verhindern, indem er sich sperrte und versuchte, sich aus den Haltegriffen zu lösen. Nachdem der Aggressor unter Kontrolle gebracht werden konnte, ermittelten die Bundespolizisten, dass der 32-Jährige kurz zuvor das Restaurant betreten und entgegen der Hausordnung Alkohol konsumiert hatte. Als der Mann von einem Mitarbeiter des Schnellrestaurants gebeten wurde, die Filiale zu verlassen, wurde der Mann zunächst verbal aggressiv. Im weiteren Verlauf warf er zwei gefüllte Bierflaschen auf zwei Angestellte des Restaurants. Dabei wurde ein 37-jähriger Mazedonier an der Lippe getroffen und leicht verletzt. Bei der Überprüfung der Personalien des Flaschenwerfers stellten die Einsatzkräfte einen Haftbefehl aufgrund eines Körperverletzungsdelikts fest. Ebenso konnte der Wohnsitzlose keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorweisen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann dem Amtsgericht Nürnberg vorgeführt und in Untersuchungshaft genommen.
Gegen den Iraker leitete die Bundespolizeiinspektion Nürnberg ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung, unerlaubten Aufenthalts und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein.
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