Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Dokumente und gefälschtes Visum im Schuh versteckt/ Bundespolizei bringt falschen Marokkaner in Haft
Lindau (ots)
Am Montag (6. Mai) haben Bundespolizisten einen tunesischen Staatsangehörigen in Zurückweisungshaft eingeliefert. Der Migrant hatte sich am Vortag als Marokkaner ausgegeben und versucht, unerlaubt mit dem Fernbus über den Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) nach Deutschland zu gelangen. Außerdem hatte der vermeintliche Marokkaner ein gefälschtes Dokument bei sich.
Eine Streife der Lindauer Bundespolizei kontrollierte am Sonntagmorgen (5. Mai) die Insassen eines Fernreisebusses mit dem Routing Barcelona-München. Ein Passagier, der keine Reisedokumente vorweisen konnte, gab seine Personalien gegenüber den Beamten mündlich an. Dabei behauptete der Mann, marokkanischer Staatsbürger zu sein.
Bei der späteren Durchsuchung in der Dienststelle fanden die Bundespolizisten allerdings einen im Schuh versteckten gültigen tunesischen Ausweis sowie einen Reisepass mit einem spanischen Schengenvisum für einen kurzfristigen Aufenthalt. Die Personalien in den Dokumenten stimmten nicht mit den zuvor getätigten Angaben des 25-Jährigen überein. Die Beamten stellten außerdem fest, dass es sich bei dem Visum um eine Fälschung handelte, woraufhin sie das Dokument sicherstellten.
Weiterhin fanden die Polizisten ein auf den Tunesier ausgestelltes Busticket, aus dem der Bereich mit dem Namen herausgerissen worden war.
Mit diesen Feststellungen konfrontiert, gab der Beschuldigte an, so einer möglichen Rückführung entgehen zu wollen. Er habe von einem Bekannten gehört, dass marokkanische Staatsangehörige nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden, Tunesier hingegen schon. Während seines Aufenthaltes in der Dienststelle führte der Mann absichtlich einen Brechreiz herbei, woraufhin er sich im Gewahrsamsraum übergab.
Die Bundespolizisten zeigten den Tunesier wegen Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen, versuchter unerlaubter Einreise sowie der Ordnungswidrigkeit der falschen Namensangabe an.
Der Migrant musste für die Kosten seiner Rückführung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 230 Euro hinterlegen. Außerdem belegten die Bundespolizisten den Mann mit einem dreijährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik. Die Beamten führten den 25-Jährigen am Montagnachmittag beim Amtsgericht Lindau vor. Die Richterin beschloss die Haft zur Sicherung der Zurückweisung nach Tunesien, woraufhin die Bundespolizisten den Migranten in die Abschiebehafteinrichtung Hof einlieferten.
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