Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Rumäne, Belgier, Marokkanerin - Gesuchte bei Grenzkontrollen gefasst
Bundespolizei unterbricht Reisen von drei Personen - zwei müssen ins Gefängnis
Kiefersfelden (A93) / Rosenheim (ots)
Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen nahe Kiefersfelden drei gesuchte Personen angetroffen. Es handelt sich um einen Rumänen, einen Belgier und eine Marokkanerin. Alle drei sind auf der A93 in Richtung München unterwegs gewesen. Gegen jeden von ihnen hat jeweils ein Haftbefehl vorgelegen. Am Montagabend (13. Mai) haben sich zwei von ihnen dann jeweils in einem Gefängnis befunden.
In einem Reisebus mit ungarischen Kennzeichen kontrollierten die Bundespolizisten einen Mann, der sich mit rumänischen Papieren auswies. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass das Amtsgericht Mannheim bereits 2022 gegen ihn wegen illegalen Drogenbesitzes eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verhängt hatte. Der Rumäne konnte diesen Betrag nicht entrichten. Somit kam die vom Gericht ersatzweise festgesetzte 120-tägige Freiheitsstrafe zum Tragen. Die Rosenheimer Beamten brachten den 28-Jährigen in die Justizvollzugsanstalt Bernau.
Dagegen blieb eine Ersatzhaft von zweimonatiger Dauer einem belgischen Staatsangehörigen "erspart". Der 57-jährige Mitfahrer eines in Österreich zugelassenen Autos verfügte über ausreichend Bargeld, um die im zurückliegenden Jahr vom Amtsgericht Augsburg wegen Trunkenheit im Verkehr festgesetzte Geldstrafe in Höhe von rund 2.800 Euro einschließlich Verfahrenskosten zu begleichen. Nachdem er seine Geldbörse um die geforderte Summe in der Kontrollstelle der Bundespolizei "erleichtert" hatte, durfte er seine Reise fortsetzen.
Justizschulden von 1.300 Euro hatte eine Marokkanerin, die in einem slowakischen Reisebus mitgefahren war. Nach der Eingabe ihrer Personalien, die von den Kontrollbeamten mithilfe einer spanischen Aufenthaltserlaubnis nachvollzogen werden konnten, schlug der Polizeicomputer ebenfalls Alarm. Gegen die Frau hatte das Amtsgericht Hildesheim wegen Bedrohung in Tateinheit mit Nötigung und Sachbeschädigung schon im Jahr 2022 eine Geldstrafe von 1.300 Euro verhängt. Da die 35-Jährige nicht gezahlt und sich offenbar ins Ausland abgesetzt hatte, wurde sie von der Staatsanwaltschaft mit einem Haftbefehl gesucht. Nach ihrer Festnahme an der Inntalautobahn war sie nicht in der Lage, den geforderten Betrag zu entrichten. Die Rosenheimer Bundespolizisten brachten sie für die gerichtlich angeordnete Dauer von 130 Tagen in die Haftanstalt nach München-Stadelheim.
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