Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Fahndungstreffer, gefälschte Papiere und unerlaubte Einreisen/ Bundespolizei am Grenztunnel erfolgreich
Füssen (ots)
Am Donnerstag und Samstag (6./8. Juni) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Füssen (BAB 7) einen Haftbefehl vollstreckt, zwei gefälschte Dokumente gefunden, eine mutmaßliche Schleusungsfahrt sowie eine Beihilfe zur unerlaubten Einreise aufgedeckt.
In der Nacht auf Donnerstag (6. Juni) stoppte eine Streife der Bundespolizei in der Kontrollstelle ein in Georgien zugelassenes Fahrzeug. Die Beamten stellten bei der Überprüfung des 34-jährigen Ehemann der 42-jährigen Fahrerin, fest, dass er per Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Urkundenfälschung gesucht wurde. Der Verurteilte war den deutschen Justizbehörden die vom Gericht verhängte Geldstrafe in Höhe von fast 2.000 Euro schuldig geblieben. Vor etwa zwei Jahren war der Mann von der Polizei ohne Führerschein hinter dem Steuer eines Autos erwischt worden. Bei der Kontrolle hatte er die Kopie eines gefälschten georgischen Führerscheins vorgelegt. Außerdem war die Staatsanwaltschaft Münster wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis per Aufenthaltsermittlung auf der Suche nach dem Georgier. Die Bundespolizisten fanden bei der Durchsuchung des Mannes zwei Dokumente, einen georgischen und einen italienischen Führerschein, welche sie als Fälschungen entlarvten und sicherstellten. Die Beamten zeigten den 34-Jährigen wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise an. Da die Georgier nicht die Einreisevoraussetzungen erfüllten, erhielten sie Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise. Die Frau muss sich außerdem wegen Beihilfe verantworten. Eine Bekannte des Georgiers zahlte schließlich die Justizschulden bei einer Polizeidienststelle in Nordrhein-Westfalen ein. Anschließend wiesen die Beamten das Paar nach Österreich zurück.
Am Samstagvormittag (8. Juni) kontrollierten Kemptener Bundespolizisten die drei Insassen eines Pkw mit Pfarrkirchener Zulassung. Zwei kamerunische Staatsangehörige, der 26-jährige Fahrer und ein 31-jähriger Insasse, waren mit einer 42-jährigen Deutschen, der Halterin des Wagens, von Metzingen nach Nürnberg unterwegs. Eigenen Angaben zufolge hatte sich die Fahrgemeinschaft verfahren, sodass sie nach Österreich ausgereist waren. Der Fahrzeuglenker verfügte zwar über einen gültigen deutschen Führerschein, jedoch konnte er keine Reisepapiere, sondern lediglich ein Handyfoto seines Passes vorweisen. Die Bundespolizisten ermittelten, dass der 26-Jährige geduldeter Ausländer in Deutschland ist. Das Asylverfahren des Migranten war bereits negativ beschieden worden und ihm im Juli 2022 die Abschiebung angedroht worden. Der 31-jährige Insasse ist Asylbewerber in Deutschland und verfügte neben seinem Reisepass über eine Aufenthaltsgestattung, welche jedoch nicht zum Grenzübertritt berechtigt. Die Bundespolizisten zeigten die Frau wegen des Verdachtes des versuchten Einschleusens von Ausländern an. Die beiden Männer wurden wegen versuchter unerlaubter Einreise, der Fahrer zusätzlich wegen Beihilfe, angezeigt. Die drei Personen kamen schließlich auf freien Fuß. Der geduldete Fahrer muss sich nun bei der für ihn zuständigen Ausländerbehörde melden.
Am Samstagabend (8. Juni) kontrollierten die Bundespolizisten eine albanische Fahrzeugbesatzung. An den Dokumenten des 25-jährigen Beifahrers gab es keinerlei Beanstandungen. Die italienischen Aufenthaltstitel des 22-jährigen Fahrzeuglenkers und des 24-jährigen Mitfahrers waren hingegen bereits seit Mai beziehungsweise Dezember 2023 abgelaufen. Die beiden Männer erhielten Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise. Der Fahrer muss sich zudem wegen Beihilfe verantworten. Die Beamten verweigerten den beiden Beschuldigten die Einreise nach Deutschland. Der Beifahrer begleitete seine Landsleute freiwillig nach Österreich zurück.
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