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Bundespolizeidirektion München: Wiedereinreisesperre und fünf Aufenthaltsermittlungen/ Bundespolizei weist Georgier ins Heimatland zurück

Bundespolizeidirektion München: Wiedereinreisesperre und fünf Aufenthaltsermittlungen/ Bundespolizei weist Georgier ins Heimatland zurück
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Lindau/Memmingen (ots)

Am Samstag (13. Juli) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen georgischen Fernbusreisenden gestoppt. Der Mann hatte versucht, entgegen einer Wiedereinreisesperre nach Deutschland einzureisen. Der abgelehnte Asylbewerber wurde außerdem von den Justizbehörden gesucht.

Lindauer Bundespolizisten kontrollierten in der Nacht auf Samstag einen georgischen Reisenden in einem Fernbus mit dem Routing Mailand-Bialystok. Der 40-Jährige konnte sich nicht ausweisen, sondern legte den Beamten lediglich eine Kopie seines georgischen Reisepasses vor. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den Georgier ein bis April 2025 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland besteht. Der Migrant hatte Anfang 2024 in Deutschland einen Asylantrag gestellt, welcher kurz darauf abgelehnt worden war.

Die Polizisten fanden außerdem heraus, dass der Georgier von der Staatsanwaltschaft Trier mit fünf Aufenthaltsermittlungen wegen Erschleichens von Leistungen und Diebstahls gesucht wurde. Diese Straftaten soll der Mann im Mai und Juni dieses Jahres begangen haben.

Die Bundespolizisten zeigten den Georgier wegen versuchter unerlaubter Einreise an und wiesen ihn am Abend auf dem Luftweg von Memmingen nach Kutaissi zurück.

Rückfragen bitte an:

Sabine Dittmann
Bundespolizeiinspektion Kempten
Kaufbeurer Straße 80 | 87437 Kempten
Pressestelle
Telefon: 0831 / 540 798-1010
E-Mail: bpoli.kempten.presse@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren
Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und
Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um
grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu
verhindern.

Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 91
Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden.

Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg
am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau,
sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.

Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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