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Bundespolizeidirektion München

Bundespolizeidirektion München: Drohne behindert Bahnbetrieb Gleise im Hauptbahnhof München gesperrt - Bundespolizei sucht nach Drohnenpilot

Bundespolizeidirektion München: Drohne behindert Bahnbetrieb Gleise im Hauptbahnhof München gesperrt - Bundespolizei sucht nach Drohnenpilot
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München (ots)

Die Drohne eines bislang unbekannten Piloten verfing sich am Montagabend (25. November) an der Oberleitungsaufhängung im Bereich der Hackerbrücke. Es kam zu erheblichen Behinderungen im Bahnverkehr. Gegen 17:35 Uhr meldete ein Unbekannter einer Streife der Deutsche Bahn Sicherheit im Hauptbahnhof München, dass sich die Drohne eines Freundes im Bereich der Hackerbrücke in der Oberleitung befindet. Als der Mitteiler erkannte, dass sich ein größerer Polizeieinsatz entwickelte, flüchtete er.

Ermittlungen ergaben, dass sich in der Nähe des Einfahrsignals bei der Hackerbrücke tatsächlich eine Drohne im oberen Tragseil der Oberleitung verfangen hatte. Da diese auf die Oberleitung zu stürzen drohte, und dadurch wiederum erhebliche Schäden bis hin zum Abriss der 15.000 Volt führenden Stromleitung sowie erhebliche Auswirkungen auf den Bahnbetrieb zu befürchten waren, wurden die Gleise 4 bis 13 des Hauptbahnhofes München vorsorglich gesperrt.

Einem Techniker der Deutschen Bahn gelang es, die Drohne zu bergen und für weitere Ermittlungen der Bundespolizei sicherzustellen. Durch die Gleissperrungen mussten etliche Züge umgeleitet werden. Es kam es zu erheblichen Verspätungen im bahnbetrieblichen Nah- und Fernverkehr diverser Eisenbahnverkehrsunternehmen. Reisende mussten zudem andere als die geplanten Bahnsteige aufsuchen, da mehrere Züge außerplanmäßig an anderen, als den gewohnten Bahnsteigen verkehrten. Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen der Störung des Bahnverkehrs und zur Ermittlung des Drohnenbesitzers aufgenommen. Derzeit werden auch die weiteren Zuständigkeiten der durchzuführenden polizeilichen Maßnahmen abgeklärt.

Die Bundespolizeiinspektion München bittet den Verursacher bzw. auch den Mitteiler, der die Deutsche Bahn Sicherheit informierte, sich in der Wache in der Denisstraße 1 bei der Bundespolizei zu melden; auch zwecks Abholung des unbemannten Flugobjektes. Hierzu wird gebeten, einen Eigentumsnachweis für die Drohne mitzubringen und ggf. auch den Führerscheinnachweis zu erbringen.

Die Bundespolizei sicherte während der Bergung des Flugobjekts das nähere Umfeld des den bahnbetriebgefährdenden "Drohnen-Landeplatz", der sich nur rund vier Meter entfernt von der Hackerbrücke befand. Es war nicht auszuschließen, dass sich der Drohnenpilot eigenständig - unter Lebensgefahr - daran macht, die Drohne von der Oberleitung und anschließend auch aus dem Gleisbereich zu holen.

Welche Strafe ihn erwartet und ob ihn die Deutsche Bahn oder andere Eisenbahnunternehmen für die bahnbetrieblichen Verzögerungen in Regress nehmen, ist noch in Klärung.

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass beim Betrieb eines unbemannten Flugobjektes besondere gesetzliche Bestimmungen zu beachten sind (siehe dazu auch Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 08/24). Unter anderem ist - unter bestimmten Voraussetzungen in der offenen und speziellen Kategorie - der Überflug von Bahngleisen erlaubt, ohne eine zusätzliche Genehmigung der Deutschen Bahn einzuholen. Dringend bei Drohnenflügen zu beachten: Es gilt ein striktes Flugverbot in einem "virtuellen Kasten" von 10 Meter links und rechts der Gleisanlagen sowie 15 Meter über Bahngleisen und über fahrenden Zügen!

Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Denisstraße 1 - 80335 München
Telefon: 089 515 550 1102
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.

Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben
Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der
Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst
befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom
Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und
Freising.

Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 1111 zu
erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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