Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Auch nach Weihnachten mehrere Gewaltdelikte - zumeist unter Alkoholeinfluss
An Sylvester und Neujahr gilt erneut ein Mitführverbot gefährlicher Gegenstände an mehreren Münchner Bahnhöfen
München (ots)
Nachdem es bereits an Weihnachten (siehe Pressemitteilungen vom 26. Dezember) zu zahlreichen Gewaltdelikten kam, prägten zahlreiche Gewaltdelikte in Münchner Bahnhöfen die zurückliegenden Einsatztage der Bundespolizei (26. bis 28. Dezember). Über den Jahreswechsel wurde von der Bundespolizei erneut eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführen von Waffen und gefährlicher Gegenstände an diversen Bahnhöfen und Haltepunkten Münchens erlassen.
* Widerstand nach Betrugsdelikt:
Am frühen Samstagmorgen (28. Dezember) konnte ein 27-jähriger Deutscher nach Mitteilung eines Betrugsdelikts bei Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizei gegen 03:30 Uhr im Hauptbahnhof München angetroffen werden.
Aufgrund seines aggressiven Verhaltens wurde der Wohnsitz-lose zum Dienstverrichtungsraum der Bundespolizeiinspektion München am Hauptbahnhof verbracht. Während der Verbringung zur Polizeiinspektion 16, die das Betrugsdelikt bearbeitet, sperrte sich 27-Jährige gegen die Mitnahme. Bei einer zuvor durchgeführten Durchsuchung konnten womöglich Betäubungsmittel aufgefunden werden. Da der gebürtige Dachauer über Herzschmerzen klagte, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass er zuvor Amphetamin konsumiert hatte. Die Behandlung durch einen hinzugezogenen Rettungsdienst lehnte der Wohnsitzlose jedoch ab.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurden keine weiteren strafprozessuale Maßnahmen angeordnet; der 27-Jährige mit einer Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte auf freien Fuß belassen. Keiner der an den Maßnahmen beteiligter Beamte wurde verletzt. Aufgrund der Zuständigkeit wird der Betrug und der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch die Münchner Polizei übernommen.
** Körperverletzung Bahnhof Pasing:
Am Samstagabend (28. Dezember) kam es im Personentunnel des Bahnhofs Pasing zu einer körperlichen Auseinandersetzung.
Nach ersten Ermittlungen soll ein 21-jähriger Deutscher - aus bislang unbekannten Gründen - gegen 19:45 Uhr einen 38-Jährigen Deutschen am Kragen gegriffen und ihm mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Ein 21-jähriger Deutscher wurde auf den Vorfall aufmerksam und versuchte die beiden zu trennen. Hinzukommende Mitarbeiter der Deutsche Bahn Sicherheit hielten alle Beteiligten bis zum Eintreffen der Bundespolizei fest.
Bei der polizeilichen Kontrolle beleidigte der Mann aus Ohlstadt, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Beamte und äußerte während der polizeilichen Kontrolle lautstark "Heil Hitler!". Der bisher bereits mit Gewaltdelikten polizeilich in Erscheinung Getretene wird wegen Körperverletzung, Beleidigung sowie Verwendung verfassungswidriger Organisationen von der Bundespolizei eine Strafanzeige erhalten. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde er freien Fußes von der Wache entlassen. Der angegriffene 38-Jährige aus Schondorf am Ammersee gab an, leichte Schmerzen an Ohr und Wange zu verspüren; lehnte die angebotene ärztliche Behandlung jedoch ab.
*** Tätlichkeit nach Rempelei:
Am Freitag (27. Dezember) kam es gegen 16.30 Uhr im Zwischengeschoss der Münchner Hauptbahnhof zu einer Körperverletzung.
Ein 34-Jähriger aus dem Jemen hatte eine 23-jährige Deutsche im stark frequentierten Zwischengeschoss angerempelt. Nach einer verbalen Auseinandersetzung setzten beide entgegengesetzt ihren Weg fort. Der Mann aus Wasserburg am Inn folgte der jungen Frau und versetzte ihr unvermittelt mehrere Schläge ins Gesicht. Ein Mitarbeiter der Deutsche Bahn Sicherheit, der sich gerade auf dem Heimweg befand, wurde auf die Situation aufmerksam und überwältigte den Aggressor.
Die junge Frau aus der Schwanthaler Höhe erlitt keine sichtbaren Verletzungen; lehnte eine Inaugenscheinnahme durch Sanitäter ab. Beim 2023 erstmals ins Bundesgebiet Eingereisten, der zurückliegend bereits mit Betäubungsmitteldelikten polizeilich in Erscheinung getreten war, wurden 2,26 Promille Atemalkohol gemessen. Er wurde nach Abschluss aller straf-prozessualen Maßnahmen freien Fußes entlassen.
**** Widerstand nach Platzverweis:
Gegen 20 Uhr am Freitag (27. Dezember) wurden Bundespolizisten am Haupteingang des Ostbahnhofs auf eine Auseinandersetzung eines 30-jährigen Deutschen und eines ein Jahr älteren Griechen aufmerksam. Beide mussten die Beamten zum Revier begleiten; der Jüngere aufgrund seines aggressiven Verhaltens in Handfesseln. Da sich bei den Ermittlungen keine strafbaren Handlungen beim vorherigen Aufeinandertreffen ergeben hatten, wurden beide freien Fußes entlassen.
Wenige Minuten später kehrte der 30-jährige Aubinger zurück zum Revier und weigerte sich im Anschluss trotz mehrfach erteiltem Platzverweis die Dienststelle der Bundespolizei sowie den Ostbahnhof zu verlassen. Bei der Durchsetzung des Platzverweises mittels einfacher körperlicher Gewalt, leistete der Mann Widerstand. Nach weiterem Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen verließ er das Revier dann freiwillig.
**** Tätlichkeit gegen Toilettenmitarbeiter:
Bereits am Donnerstag (26. Dezember) war es gegen 00:25 Uhr in einer Toilettenanlage im Hauptbahnhof München zu einem Streit gekommen. Nach verbaler Streitigkeit wegen Problemen mit dem Bezahlautomaten packte ein immer aggressiver werdender 41-Jähriger aus Ungarn einen 59-jährigen Ghanaer, Angestellter der Toilettenanlage, der ihm nicht helfen konnte, am Kragen und schlug ihm ins Gesicht. Der mit 1,74 Promille alkoholisierte Aggressor, der im Februar 2012 erstmals ins Bundesgebiet eingereist war, erhielt eine Anzeige wegen Körperverletzung und wurde nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt.
***** Verletzte Bundespolizistin:
Bereits am Donnerstag (26. Dezember) war es gegen 17:50 Uhr im Hauptbahnhof München zu einem tätlichen Angriff und Widerstand gegen eine Beamtin der Bundespolizei gekommen. Zuvor hatte ein 40-jähriger Äthiopier, der im Oktober 2023 erstmals ins Bundesgebiet eingereist war, sich aggressiv und laut schreiend auf sich aufmerksam gemacht. Bei der folgenden polizeilichen Kontrolle ließ der Wohnsitzlose unvermittelt seine Hose herunter und spielte im stark frequentierten Bahnhofsbereich vor zahlreichen Reisenden sowie vor den Beamten an seinem Genital.
Nach der Mitnahme zum Dienstverrichtungsraum trat er bei Durchsuchungsmaßnahmen nach hinten aus und traf dabei eine 27-jährige Bundespolizistin am Finger. Diese war danach nicht mehr dienstfähig und begab sich in ärztliche Behandlung (näheres zu den Verletzung ist noch nicht bekannt).
Von der Staatsanwaltschaft München I wurde eine Blutentnahme zur Feststellung von Drogen und Alkohol angeordnet. Der Äthiopier, gegen den wegen tätlichen Angriffs und Widerstandes sowie Körperverletzung und Erregung öffentlichen Ärgernisses ermittelt wird, wurde nach Abschluss aller strafprozessualen Maßnahmen auf freiem Fuß belassen.
****** Mitführverbot gefährliche Gegenstände:
Nachdem das zur Weihnachtszeit erlassene temporäre Mitführverbote für gefährliche Gegenstände an acht bayerischen Bahnhöfen und zwei S-Bahnhaltepunkten in München ausgelaufen war, erließ die Bundespolizeidirektion München für den Zeitraum 31. Dezember, 12:00 Uhr bis 1. Januar 2025, 12:00 Uhr eine erneute Allgemeinverfügung u.a. auch für den Hauptbahnhof und Ostbahnhof München sowie den Bahnhof Pasing und die S-Bahnhaltepunkte Hauptbahnhof, Karlsplatz (Stachus) und Marienplatz.
Mit der Allgemeinverfügung ist in den 24 Stunden des Jahreswechsels das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst alle Gebäudeteile der drei Bahnhöfe und drei S-Bahnhaltepunkte einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglichen Ebenen.
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in diesem Zeitraum untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden.
Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Ordnungsverfügung können die Gegenstände sichergestellt und, unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz, ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.
Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot können u.a. auch auf der Homepage der Bundespolizei (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2024/241217-agv-bpold-m.html). Zudem wird auf Plakaten an vorgenannten Orten auf das Mitführverbot hingewiesen.
Das anhängende Bild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
Rückfragen bitte an:
Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Denisstraße 1 - 80335 München
Telefon: 089 515 550 1102
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de
Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.
Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben
Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der
Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst
befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom
Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und
Freising.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 1111 zu
erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.
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