Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Italiener und Rumäne nach Einreisen ins Gefängnis
Grenzkontrollen werden gesuchten Männern zum Verhängnis
Kiefersfelden (A93) / Rosenheim (ots)
Am Wochenende (18./19. Januar) hat die Rosenheimer Bundespolizei bei Grenzkontrollen nicht nur rund 20 Migranten ohne Papiere festgestellt, sondern auch drei von der Justiz gesuchte Männer verhaftet. An der A93 auf Höhe Kiefersfelden unterbrachen die Beamten die Reisen zweier italienischer und eines rumänischen Businsassen.
Ein Italiener hatte, wie sich bei der Personalienüberprüfung herausstellte, in Deutschland Justizschulden in Höhe von 3.300 Euro. Der 44-Jährige war Anfang 2023 vom Amtsgericht Dachau wegen Betrugs zu dieser Geldstrafe verurteilt worden. Ersatzweise hatte das Gericht eine Freiheitsstrafe von 110 Tagen festgesetzt. Damit aber noch nicht genug: Das Amtsgericht Düsseldorf hatte im September des vergangenen Jahres einen Sicherungshaftbefehl erlassen, nachdem der Italiener im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen eines sexuellen Übergriffs gegen Bewährungsauflagen verstoßen und sich offenkundig ins Ausland abgesetzt hatte. Im Anschluss an die Vorführung beim Rosenheimer Amtsgericht brachten die Bundespolizisten den Mann, der die Geldstrafe nicht begleichen konnte, in die Justizvollzugsanstalt nach Traunstein.
Insgesamt 405 Tage muss ein Rumäne ins Gefängnis. Gegen den 63-Jährigen lagen gleich drei Haftbefehle vor. Alle drei beruhen auf Entscheidungen des Heidelberger Amtsgerichts. Wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs und Diebstahls hatte der rumänische Staatsangehörige Geldstrafen von zusammengerechnet 4.380 Euro zu entrichten. Mangels finanzieller Möglichkeiten blieb ihm nichts anderes übrig als die festgesetzte Ersatzhaft anzutreten. Die Bundespolizisten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau am Chiemsee. Dort wird er für die Dauer von 405 Tagen bleiben müssen.
Der Gang ins Gefängnis blieb einem 26-jährigen Italiener dank der finanziellen Unterstützung seiner Lebensgefährtin erspart. Bei seiner Kontrolle hatte der Polizeicomputer Alarm geschlagen, weil gegen ihn ein Strafbefehl des Amtsgerichts Hersbruck vorlag. Demnach war ihm 2022 wegen Trunkenheit im Verkehr eine Geldstrafe von rund 5.000 Euro einschließlich Verfahrenskosten auferlegt worden. Da er in der Grenzkontrollstelle an der Inntalautobahn nicht über diese Summe verfügte, kam für ihn ein 120-tägiger Haftaufenthalt in Betracht. Die telefonisch verständigte Freundin erklärte sich jedoch bereit, den 26-Jährigen "auszulösen", und zahlte den geforderten Betrag bei einer Bundespolizeidienststelle in Schleswig-Holstein ein. Im Anschluss konnte der Italiener seine Reise fortsetzen.
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sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
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