Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen und Feststellungen nach 108 Tagen vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen der Bundespolizei in Bayern
Ein Dokument
München (ots)
Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Feststellungen getroffen:
I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen
Monatlich wurden von Januar 2021 bis Dezember 2024 folgende Feststellungen unerlaubt eingereister Personen getroffen (siehe Tabelle in der Anlage).
Im Jahr 2024 wurden 10.070 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben.
II. Art der Feststellungen nach 108 Tagen vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Folgende Feststellungen haben die eingesetzten Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 1. Januar 2025 (einschließlich) getroffen:
- 4.679 unerlaubte Einreisen,
- 2.906 Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,
- 159 Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert,
- 214 Schleuser wurden vorläufig festgenommen,
- als Beifang konnten 658 offene Haftbefehle vollstreckt sowie
- 30 Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum festgestellt werden.
Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.
Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich November 2024. Die Daten des Monats Dezember basieren auf einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern.
Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/5942513
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