Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Berufskraftfahrer mit gefälschtem Führerschein unterwegs/ Bundespolizei verweigert Lkw-Lenker die Einreise
Füssen (ots)
Am Freitag (14. Februar) hat die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen (BAB 7) einen Lastwagenfahrer ohne gültige Fahrerlaubnis aus dem Verkehr gezogen. Der Algerier hatte bei der Einreisekontrolle einen gefälschten italienischen Führerschein vorgelegt. Der Mann musste am nächsten Tag ohne sein Gespann, dafür mit Anzeigen und einer Wiedereinreisesperre im Gepäck den Rückweg antreten.
Kemptener Bundespolizisten stoppten am späten Abend in der Kontrollstelle ein in Italien zugelassenen Sattelzug. Der algerische Fahrer händigte den Beamten zur Überprüfung die Fahrzeugpapiere, seinen gültigen Reisepass sowie italienischen Aufenthaltstitel und Führerschein aus. Die Bundespolizisten stellten jedoch fest, dass es sich bei dem Führerschein um eine Fälschung handelte. Die Beamten ermittelten, dass der Algerier nicht im Besitz einer italienischen Fahrerlaubnis der Klasse CE ist und auch die anderen Fahrerlaubnisklassen bereits seit 2017 nicht mehr gültig sind.
Als die Polizisten den Kraftfahrer mit ihrer Feststellung konfrontierten, zeigte der Mann seinen deutschen Führerschein vor. Aber auch hier waren die befristeten Fahrerlaubnisklassen bereits abgelaufen. Die Beamten fanden außerdem heraus, dass der Fahrzeuglenker zwischen 2015 und 2018 in Deutschland gelebt hatte und in der Vergangenheit bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis polizeibekannt geworden war.
Der 50-Jährige wird sich nun wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen. Aufgrund der Begehung von Straftaten hatte der Algerier sein Reiserecht mit dem italienischen Aufenthaltstitel verwirkt, weswegen er außerdem eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise erhielt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kempten musste der Beschuldigte eine Sicherheitsleistung von 200 Euro hinterlegen. Die Bundespolizisten verfügten gegen den in Südtirol wohnhaften Algerier ein vierjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik und zogen das gefälschte Dokument ein. Nachdem der Mann die Fahrzeugschlüssel und -papiere abgegeben hatte, wurde er am Samstagmorgen (15. Februar) mit dem Zug nach Österreich zurückgewiesen.
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