Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Zeugenaufruf - Stromunfall - Gefährliche Körperverletzung
München (ots)
Am Rosenmontag (3. März) kam es durch die Bundespolizei u.a. zu einem Einsatz wegen sexueller Belästigung. Hierzu werden Geschädigte aus einer S2 zwischen Poing und Feldkirchen gesucht. Am S-Bahnhaltepunkt Rosenheimer Platz kam es zu einer heftigen körperlichen Attacken gegen einen 32-Jährigen, der ins Krankenhaus kam. In beiden Fällen kommt es heute zu Haftprüfungen der Beschuldigten. Im ICE-Betriebswerk der Deutschen Bahn ereignete sich ein Stromunfall, in dessen Folge ein 56-Jähriger schwer, sowie ein 41-Jähriger leicht verletzt wurden.
* Zeugenaufruf nach sexueller Belästigung: Gegen 15 Uhr kam es in einer S2 (Erding - München) ab Poing zu mehreren sexuellen Belästigungen. Ein amtsbekannter 42-jähriger Deutscher hatte ab Poing, Landkreis Ebersberg, mehrere Frauen unsittlich berührt, fasste sich dabei selbst immer wieder in den Genitalbereich und forderte die Frauen durch eindeutige Avancen auf, mit ihm zu kommen. Am S-Bahnhaltepunkt Feldkirchen, Landkreis München, stieg der Wohnsitzlose aus und Mitreisende verständigten per Notruf die Polizei. Wenig später stellten Bundespolizisten den 42-Jährigen, der sich noch am Bahnsteig befand. Ermittlungen ergaben, dass der mit unzähligen, auch einschlägigen Vorstrafen Polizeibekannte mindestens drei Frauen sexuell belästigt haben soll. Die Bundespolizei bittet Geschädigte, die sich in der S-Bahn befanden, unter der Rufnummer 089/515550-1111 zu melden. Der Wohnsitzlose wird heute dem Haftrichter vorgeführt.
** Gefährliche Körperverletzung:
Mit mehreren Schlägen und Tritten gegen einen 32-jährigen Deutschen eskalierte eine zuvor verbal geführte Auseinandersetzung zweier alkoholisierter Wohnsitzloser im S-Bahnhaltepunkt Rosenheimer Platz. Ein 34-jähriger Ungar stieß sein Gegenüber gegen 22:30 Uhr bei einer Rangelei zu Boden und trat danach mit den Füßen gegen den Kopf, Rücken und Oberkörper, bis der Mann regungslos am Boden lag. Woran der Streit entbrannte ist nicht bekannt. Mehrere Personen die zuvor mit den beiden Alkohol konsumiert hatten, konnten aufgrund starker Alkoholisierung nichts zur Aufklärung beitragen. Der Vorfall reiht sich ein in eine Vielzahl von milieu- bzw. szenebedingten körperlichen Auseinandersetzungen in Münchner Bahnbereichen. Der heftig Attackierte wurde mit starken Schmerzen im Bauchbereich in eine Klinik transportiert. Näheres zu den Verletzungsfolgen wurde bislang nicht bekannt. Der mit 2,5 Promille alkoholisierte Ungar wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I einer Blutentnahme zugeführt und vorläufig festgenommen. Heute wird ein Haftrichter entscheiden, ob der bislang polizeilich unauffällige 34-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung in Untersuchungshaft kommt.
*** Stromunfall im ICE-Betriebswerk:
Gegen 11 Uhr sollten aufgrund vorangegangener Oberleitungsstörungen im ICE-Betriebswerk der Deutschen Bahn an der Landsberger Straße Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Dazu waren zwei DB-Mitarbeiter mittels Hebebühne unmittelbar an besagte Stromleitung herangefahren. Zuvor soll der Strom abgeschaltet und die Leitung geerdet worden sein. Als der 56-jährige Deutsche an eine Verschraubung der Leitung griff, erlitt er einen Stromschlag und ging auf der Hebebühne zu Boden. Durch den Spannungsbogen wurde auch der zweite auf der Hebebühne befindliche Arbeiter, ein 41-jährige Deutscher, verletzt. Nach medizinischer Versorgung in einer Klinik konnte beim Jüngeren Entwarnung geben werden. Er erlitt lediglich leichte Verletzungen und einen Schock. Der 56-Jährige wurde mit einer Kopfplatzwunde sowie Verbrennungen dritten Grades an 20 % seines Körpers in den Schockraum eines Krankenhauses überführt. Ihm ging es heute Morgen bereits den Umständen entsprechend besser. Der Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion München übernahm die Ermittlungen zur Unfallursache. Dabei gilt es u.a. zu klären, ob die 15.000 Volt führende Stromleitung tatsächlich abgeschaltet war bzw. auch ob alle bahninternen Vorschriften eingehalten worden waren. Ob die beiden dabei eigenständig arbeiteten oder eine dritte Person, z.B. für die Stromabschaltung verantwortlich war, konnte noch nicht abschließend geklärt werden.
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