Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Gesuchter Ukrainer wegen Bedrohung und Misshandlung von Schutzbefohlenen in Haft/ Bundespolizei dreimal bei Fahndung erfolgreich
Lindau/Kempten (ots)
Am Mittwoch (2. April) hat die Bundespolizei im Allgäu vier Haftbefehle vollstreckt. Zwei der Verhafteten mussten eine Freiheitsstrafe antreten. Einer der Gesuchten konnte eine Haft durch Begleichen seiner Justizschulden von über 1.000 Euro abwenden.
Am Mittwochmittag ist der Bundespolizei Lindau eine deutsche Staatsangehörige ins Netz gegangen, die von der Staatsanwaltschaft Regensburg gesucht wurde. Eine Streife kontrollierte die Frau bei der Einreise aus Österreich in einem Fernzug mit dem Routing Bregenz-Memmingen. Die Bundespolizisten ermittelten, dass gegen die Frau ein Vollstreckungshaftbefehl wegen versuchter Erpressung vorlag. Das Amtsgericht Regensburg hatte die Deutsche bereits 2020 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Seither war die Frau untergetaucht. Die Beamten lieferten die Verhaftete schließlich in die Justizvollzugsanstalt Memmingen ein.
In den späten Abendstunden kontrollierten Lindauer Bundespolizisten einen ukrainischen Staatsangehörigen am Bahnhof Lindau-Reutin. Der Mann konnte den Beamten jedoch keinerlei Personaldokumente aushändigen. Lediglich mehrere Schriftstücke verschiedener Polizeidienststellen, die der Ukrainer mit sich führte, ließen die Polizisten auf seine Identität schließen. Bei der Fahndungsüberprüfung schlug der Polizeicomputer dafür gleich mehrmals an. Die Beamten fanden heraus, dass der 26-Jährige mit zwei Vollstreckungshaftbefehlen von der Staatsanwaltschaft Kempten gesucht wurde. Der Ukrainer war vom Amtsgericht Lindau im Jahr 2023 wegen Bedrohung und 2024 wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen zu hohen Geldstrafen verurteilt worden. Zudem stellten die Bundespolizisten fest, dass auch die Staatsanwaltschaften Ravensburg und Stuttgart aufgrund offener Geldstrafen nach dem Mann suchten. Letztlich ermittelten die Beamten, dass sich der Migrant gar nicht mehr in Deutschland hätte aufhalten dürfen. Das Landratsamt Donau-Ries verhängte im Januar 2024 ein dreijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen den Mann. Da der Ukrainer nicht in der Lage war, seine Justizschulden zu begleichen, lieferten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein, wo er nun eine 99-tägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen muss.
Am selben Tag waren auch Kemptener Bundespolizisten in der Fahndung erfolgreich. Die Beamten kontrollierten einen rumänischen Staatsangehörigen bei der Einreise am Grenztunnel Füssen (BAB 7). Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten fest, dass der 47-Jährige von der Staatsanwaltschaft Landshut mit Vollstreckungshaftbefehl wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gesucht wurde. Nachdem der Rumäne den geforderten Geldbetrag in Höhe von 1.186 Euro begleichen konnte, entließen ihn die Bundespolizisten auf freien Fuß.
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