Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Zurückweisung nach Tschechien - Bundespolizei Waidhaus verweigert am Wochenende sieben Personen die Einreise
Waidhaus (ots)
Waidhaus - Sieben Personen mussten am Wochenende (4. - 7. April) ihre Reise nach Deutschland an der Grenze bei Waidhaus beenden und nach Tschechien zurückkehren. Beamte der Bundespolizei Waidhaus verweigerten ihnen wegen fehlender Dokumente die Einreise nach Deutschland und wiesen sie nach Tschechien zurück.
Moldauer mit abgelehntem Asylantrag
Am Freitagmorgen kontrollierten die Bundespolizisten eine moldauische Familie auf dem Weg nach Brüssel. Die Moldauer im Alter von 14, 43 und 53 Jahren legten den Beamten bei der Einreisekontrolle einen Hausausweis eines deutschen Ankerzentrums vor. Bei weiteren Ermittlungen stellten die Bundespolizisten fest, dass die moldauische Familie bereits einen Asylantrag in Deutschland gestellt hatte, der jedoch abgelehnt worden war. Dass ein weiteres Schutzgesuch in Deutschland aussichtslos erscheint, bestätigte ein bei der Durchsuchung aufgefundener Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichts München, mit dem ein Asylfolgeantrag rechtskräftig abgelehnt wurde. Die Beamten nahmen die drei Moldauer fest und wiesen sie nach Tschechien zurück. Gegen sie wird nun eine mehrjährige Einreisesperre nach Deutschland erteilt und ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise eingeleitet.
Aufenthaltstitel ungültig
Auch ein Reisender aus Sri Lanka musste am Samstagabend an der A6 bei Waidhaus den Rückweg nach Tschechien antreten. Bei der Grenzkontrolle stellten die Bundespolizisten fest, dass das rumänische Visum des 42-Jährigen im Fahndungsregister zur Sicherstellung ausgeschrieben war. Da er keine weiteren gültigen Einreisdokumente dabeihatte, schickten ihn die Beamten zurück nach Tschechien. Er muss sich nun wegen versuchter unerlaubter Einreise nach Deutschland verantworten.
Drei Ukrainer ohne Aufenthaltstitel
Am Sonntag gingen den Beamten gleich drei Ukrainer ohne gültige Einreisedokumente ins Netz. Die drei Männer im Alter von 20, 24 und 27 Jahren konnten den Grenzbeamten nur abgelaufene Aufenthaltstitel vorweisen und wurden mit einer Strafanzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise im Gepäck nach Tschechien zurückgewiesen.
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