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Kreispolizeibehörde Euskirchen

POL-EU: Aufmerksame Apothekenmitarbeiter bemerken Impfpassfälschungen

Blankenheim/Euskirchen-Stotzheim (ots)

Abermals sind am gestrigen Donnerstag (16. Dezember) im Kreisgebiet gefälschte Impfpässe sichergestellt worden. In beiden Fällen scheiterte die Erlangung des gewünschten QR-Codes an der Aufmerksamkeit der Apothekenmitarbeiter.

Gegen 13.45 Uhr erschien ein 32-jähriger Mann in einer Apotheke in Blankenheim, um sich QR-Codes als digitalen Nachweis des Impfschutzes zu beschaffen und händigte der Mitarbeiterin (36) seinen Impfpass aus.

Die aufmerksame Frau bemerkte allerdings bereits auf den ersten Blick, dass die Aufkleber mit den Chargennummern ein ungewöhnliches Format hatten. Dabei kamen ihr ihre Fachkenntnisse zugute, die sie sich bei ihrer Tätigkeit im Impfzentrum angeeignet hatte. Auf die Nachfrage, in welchem Impfzentrum er die Impfung erhalten habe, bekam sie von dem Verdächtigen keine Antwort.

Bei der Überprüfung der Chargennummer stellte die Frau dann fest, dass diese nicht mit dem angegebenen Impfdatum übereinstimmte. Als die Angestellte ankündigte, den Impfpass einzubehalten, verließ der 32-Jährige die Apotheke.

In der Absicht, sich das entsprechende Zertifikat für sich und seine Mutter (60) ausstellen zu lassen, erschien auch ein 39-jähriger Mann gegen 16 Uhr in einer Apotheke im Euskirchener Stadtteil Stotzheim. Bei der Begutachtung der vorgelegten Impfpässe bemerkte der Filialleiter (40), dass die beiden aufgebrachten Aufkleber unterschiedlich waren, obwohl lediglich ein Tag zwischen den Impfungen lag. Des Weiteren befand sich auf einem Aufkleber ein QR-Code - diese Etiketten waren jedoch zum Zeitpunkt der Impfungen noch gar nicht ausgegeben. Auch die Unterschrift des Arztes fehlte auf einem der Ausweise.

Der Tatverdächtige erhielt ein Hausverbot, dem er jedoch nicht nachkam und die Apotheke nach dem Verlassen erneut betrat. Daher fertigten die verständigten Polizeibeamten in diesem Fall nicht nur eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse, sondern auch wegen Hausfriedensbruch.

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