Kreispolizeibehörde Euskirchen
POL-EU: "Spaziergänge" zur stillen Meinungsäußerung - Versammlungen ohne Zwischenfälle - Drei Strafverfahren eingeleitet
Euskirchen / Mechernich / Zülpich (ots)
Die Polizei Euskirchen zieht nach gestrigen Einsätzen (27.12.2021) eine positive Bilanz: Drei "Spaziergänge" in Euskirchen, Zülpich und in Mechernich verliefen ohne Störungen.
Bei den Versammlungen gab sich kein "Veranstaltungsleiter" zu erkennen. Weil das gegen das Versammlungsrecht verstößt, sind gegen zwei Männer, die als Organisatoren für Euskirchen und Zülpich ausgemacht wurden, Strafanzeigen gefertigt worden. In Mechernich konnte kein Versammlungsleiter identifiziert werden. Hier wurde eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen Unbekannt gefertigt.
Der Polizei im Kreis Euskirchen ist wichtig: Der sichere Verlauf einer Versammlung, eines Aufzugs oder "Spaziergangs" ist Meinungsäußerung. Die freie Meinungsäußerung und das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, sind hohe Rechtsgüter der Demokratie.
Laut geltendem Gesetz muss eine Versammlung oder ein Aufzug 48 Stunden vor Beginn bei der Kreispolizeibehörde angemeldet werden.
Das Anmeldeverfahren ist gebührenfrei. Eine Anmeldung kann man formlos einreichen oder ein Formular aus dem Internet nehmen. Es ist wichtig, neben dem genauen Veranstaltungstermin auch einen Versammlungsleiter zu benennen, das Thema oder Motto der Versammlung, die geschätzte Teilnehmerzahl und was genau geplant ist.
Neben der Pflicht zur Anmeldung gibt es gleich mehrere Gründe, warum das auch Sinn macht: Zum einen berät die Polizei bei der Durchführung einer Versammlung und zu Aufzugsstrecken, damit die Veranstaltung möglichst störungsfrei stattfinden kann.
Zum anderen hat die Polizei den sicheren Verlauf der Veranstaltung oder einer Demonstration im Blick. Dabei spielen mögliche andere Versammlungen, die den Verlauf stören könnten, genauso eine Rolle, wie die Gefahren des Straßenverkehrs.
Hinweise zum Anmeldeverfahren und ein Formular gibt es unter: https://euskirchen.polizei.nrw/versammlungsrecht.euskirchen%40polizei.de
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