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POL-EU: Mehrere Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz - Polizei Euskirchen informiert
Kreis Euskirchen (ots)
Mit dem Wechsel des Versicherungsjahres zum 01.03.2022 hat auch die Farbe der Versicherungskennzeichen für Mofa und Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) von blau (bis 28.02.2022) auf grün (ab 01.03.2022) gewechselt.
Anzeigenaufkommen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz in diesem Jahr: Januar sechs, Februar fünf und März (bis zum 08.03.2022) 18.
Ein Großteil der Fahrer gab an, dass sie ihnen nicht bekannt war, dass E-Scooter der Versicherungsplicht unterliegen. Der andere Teil räumte ein, den Versicherungswechsel verpasst zu haben.
Bei den Elektrokleinstfahrzeugen handelt es sich um Kraftfahrzeuge, die der Versicherungsplicht unterliegen. Seit dem 01.03.2022 muss das grüne Versicherungskennzeichen mit der Jahreszahl 2022 am Fahrzeug angebracht sein.
Der Verstoß, ohne Versicherung zu fahren, ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz; sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Halter.
Beim Führen eines EKF (Kraftfahrzeug) unter Alkohol- und Drogeneinfluss gelten dieselben Grenzwerte (u.a. die 0,5 Promille-Grenze), wie beim Führen eines Pkw, Lkw, Krad etc. auch, mit den möglichen Folgen eines Fahrverbotes.
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