Kreispolizeibehörde Euskirchen
POL-EU: Unter Drogeneinwirkung auf dem E-Scooter und mit dem Pkw unterwegs
Euskirchen/ Mechernich (ots)
Am Sonntag (31. März) wurde ein 27-Jähriger aus Mechernich-Vussem gegen 23.45 Uhr auf einem E-Scooter in der Friedrich-Wilhelm-Straße in Mechernich angehalten und kontrolliert.
Dem 27-Jährigen wurde in der Vergangenheit aufgrund einer Ordnungsverfügung das Führen von Kraftfahrzeugen aller Art im Verwaltungswege untersagt.
Außerdem wurde aufgrund von einer auffälligen Pupillenreaktion ein freiwilliger Drogentest durchgeführt.
Der Test verlief unter anderem positiv auf Marihuana. Auf der Polizeiwache in Mechernich wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen.
Am gestrigen Mittwoch (3. April) befuhr ein 36-Jähriger aus Euskirchen gegen 12.20 Uhr die Hochstraße in Euskirchen mit einem E-Scooter.
Bei einer anschließend durchgeführten Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf Kokain.
Auf der Polizeiwache in Euskirchen wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen.
Beiden Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt.
Es wurden Anzeigen bezüglich der Drogeneinwirkung gefertigt.
Am heutigen Morgen wurden auf der Polizeiwache in Euskirchen zwei weitere Blutproben entnommen.
Gegen 1.15 Uhr wurde ein 26-jähriger Pkw-Fahrer aus Weilerswist auf der Roitzheimer Straße in Euskirchen angehalten und kontrolliert.
Ein 42-jähriger Pkw-Fahrer aus Bad Münstereifel wurde gegen 2.40 Uhr auf der Römerstraße in Euskirchen im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten und kontrolliert.
Bei beiden Fahrzeugführern verlief ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest positiv.
Auch den Pkw-Fahrern wurde auf der Polizeiwache in Euskirchen eine Blutprobe entnommen.
Die Weiterfahrt wurde untersagt. Entsprechende Anzeigen bezüglich der Drogeneinwirkung wurden auch in diesen beiden Fällen gefertigt.
Die Polizei warnt nochmal ausdrücklich:
Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss bleibt verboten. Nach einem Konsum können die Wirkstoffe mehrere Tage im Körper verbleiben.
Liegen Ausfallerscheinungen vor oder wird bei der Fahrt ein anderer Mensch oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet oder geschädigt, dann ist es sogar eine Straftat gem. §316 Strafgesetzbuch oder §315c Strafgesetzbuch, worauf eine Geld- oder Freiheitsstrafe angedroht ist und die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.
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