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POL-GM: Mit E-Scootern sicher ans Ziel!

Oberbergischer Kreis (ots)

E-Scooter oder Elektrokleinstfahrzeuge, wie sie offiziell genannt werden, gehören inzwischen zum Stadtbild und stehen für unkomplizierte Mobilität. Aber Achtung: E-Scooter sind keine Spielzeugroller, sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Bevor Sie sich auf die Trittfläche schwingen, sollten Sie sich mit dem Fortbewegungsmittel in Ruhe vertraut machen und Anfahren, Bremsen und Balance halten üben.

In den letzten fünf Tagen wurde die oberbergische Polizei zu zwei schweren Verkehrsunfällen mit E-Scootern gerufen. Am vergangenen Sonntag verunglückte ein 21-jähriger Reichshofer und zog sich lebensgefährliche Verletzungen zu. Er musste mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen werden. Am Tag darauf stürzte eine 17-Jährige aus Gummersbach mit ihrem E-Scooter und verletzte sich schwer.

Hier ein paar Tipps, was Sie alles beachten sollten, um möglichst sicher mit dem E-Scooter unterwegs zu sein:

   - Tragen Sie einen Helm; er bewahrt Sie nicht vor einem Unfall, 
     schützt aber im Unglücksfall vor schweren Folgen. Vielleicht 
     rettet er sogar Ihr Leben.
   - Für Ihren E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht. Über eine
     Betriebserlaubnis müssen Sie ebenfalls verfügen.
   - Alt genug?! Als Fahrerin oder Fahrer eines E-Scooters müssen Sie
     mindestens 14 Jahre alt sein.
   - E-Scooter sind für die Alleinnutzung gedacht. Also eine Person 
     pro Fahrzeug.
   - Kein Alkohol, keine Drogen: Für das Fahren mit E-Scooter gelten 
     die gleichen Promillegrenzen und gesetzlichen Vorgaben wie für 
     alle anderen Kraftfahrzeuge.
   - Nehmen Sie keine Veränderungen an dem E-Scooter vor. Nicht 
     alles, was technisch möglich ist, ist auch rechtlich zulässig. 
     Für die E-Scooter auf deutschen Straßen gilt eine 
     Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
   - Kein Handy. Die Hände gehören an den Lenker - auch beim Fahren 
     mit einem E-Scooter.
   - Der Gehweg ist tabu. Mit einem E-Scooter müssen Sie den Radweg 
     benutzen. Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn
     fahren.

Fahren Sie vorsichtig und kommen Sie gut an!

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis
Telefon: 02261 8199-1211
E-Mail: pressestelle.gummersbach@polizei.nrw.de
https://oberbergischer-kreis.polizei.nrw/

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis, übermittelt durch news aktuell

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