POL-HAM: Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach nicht angemeldeter Versammlung im Dezember 2021 - weitere nicht angezeigte Versammlung am Montagabend verhindert
Hamm (ots)
Im Rahmen der Nachbereitung der nicht angemeldeten Versammlung mit 550 Teilnehmern am 11. Dezember 2021 lag ein besonderer Fokus auf der Auswertung von Beweismaterial. Ziel war es, Verstöße der Teilnehmer gegen die Corona-Regeln noch im Nachgang zu ahnden, insbesondere aber die Organisatoren zu identifizieren und zur Anzeige zu bringen.
Bei den umfassenden Auswertungen wurden nachträglich zehn Ordnungswidrigkeiten- und vier Strafverfahren eingeleitet. Drei Strafanzeigen wurden wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz gegen eine 40-jährige Frau aus Brilon, einen 60-jährigen sowie einen 35-jährigen Mann aus Hamm gefertigt. Es besteht der Verdacht, dass diese Personen maßgeblich den Aufzug durch die Innenstadt organisiert und gelenkt haben. Die Personen sind der Querdenkerszene zuzuordnen. Die Kriminalinspektion Staatsschutz des PP Dortmund hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Gegen den 35-Jährigen wird ebenfalls wegen Beleidigung ermittelt.
Bei den Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um Verstöße gegen die Maskenpflicht in der Fußgängerzone - die zehn Betroffenen müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro rechnen, da sie nachweislich durch Videomaterial während des Aufzuges in der Innenstadt beim Durchqueren des Bereichs, für den eine Allgemeinverfügung der Stadt Hamm besteht, keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen haben.
Die Polizei Hamm weist noch einmal darauf hin, dass es sich bei den in Rede stehenden Spaziergängen um Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes handelt. Auch das neue NRW-Versammlungsgesetz, das seit dem 7. Januar 2022 in Kraft ist, definiert eine Anzeigepflicht. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, stellt das eine strafbare Handlung dar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.
"Die Polizei Hamm wird auch weiterhin entschieden einschreiten, entsprechende Maßnahmen treffen und Verstöße auf der Basis des neuen Versammlungsgesetzes konsequent zur Anzeige bringen", so Polizeipräsident Thomas Kubera. Eine nicht angemeldete Versammlung von Querdenkern am 3. Januar 2022 am Hammer Rathaus ist von der Polizei Hamm rechtzeitig erkannt und aufgelöst worden. Auch hier wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Eine für den 10. Januar 2022 in den Sozialen Medien angekündigte und nicht angezeigte Versammlung im Innenstadtbereich konnte ebenfalls durch eingesetzte Kräfte am Montagabend verhindert werden. Hier kam es erst gar nicht zu einem Zusammenschluss von Personen.
Polizeipräsident Kubera hebt mit Blick auf das neue Versammlungsgesetz im Übrigen hervor, dass neben der Polizei nun auch der Veranstalter beziehungsweise der Versammlungsleiter explizit zur Kooperation aufgerufen ist. Ziel der Polizei ist es, die Versammlung zu schützen und einen friedlichen und ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten. Hierzu kann sie auch Auflagen erteilen. Wird kein Versammlungsleiter benannt und sind die Versammlungsteilnehmer nicht bereit zu kooperieren und die Auflagen einzuhalten, hat die Polizei die Möglichkeit - auch im Hinblick auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit - die Versammlung aufzulösen. Kubera weist darauf hin, dass sich Versammlungsteilnehmer, die sich trotz Auflösung nicht entfernen oder an Ersatzveranstaltungen teilnehmen, eine Ordnungswidrigkeit begehen. Sie können zur Identitätsfeststellung angehalten und auch mit Platzverweisen belegt werden.
"Die Versammlungsfreiheit gehört zu den höchsten Grundrechten in unserem Land und wird durch die Polizei in einem besonderen Maße geschützt", betonte Thomas Kubera bereits im Dezember letzten Jahres. Er verweist auf die angemeldeten Versammlungsaufzüge, die jeweils mittwochs in Hamm stattgefunden haben. "In einer Demokratie sind die rechtsstaatlichen Regeln anzuerkennen und zu akzeptieren, die der Gesetzgeber in einem parlamentarischen Verfahren formuliert hat." Dies gelte im Übrigen für alle Rechtsbereiche, so Kubera.
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