POL-HAM: 20 Jahre ohne Führerschein unterwegs, falsche Personalienangaben und nur eine Zulassung für die Fahrprüfung - mehrere Verkehrssünder ohne Fahrerlaubnis erwischt
Hamm (ots)
Gleich vier Autofahrer, die keine Fahrerlaubnis hatten, fielen der Polizei Hamm am Donnerstag 20. Januar, bei Verkehrskontrollen auf.
Gegen 9.10 Uhr wurde ein 33-jähriger Opelfahrer aus Hamm auf der Albert-Struck-Straße kontrolliert. Er hatte weder den Führerschein noch andere Ausweispapiere dabei. Die Beamten wurden bei den Angaben zu seiner Person skeptisch und nahmen den Mann für eine Identitätsfeststellung mit zur Wache. Dort gab er seine richtige Personalien an und räumte ein, keine Fahrerlaubnis zu besitzen. Neben dem Strafverfahren erwartet ihn nun zusätzlich noch ein Bußgeld für die falsche Namensangabe.
Einen 42-jähriger Skodafahrer aus Hamm erwischten die Polizisten gegen 16 Uhr auf der Münsterstraße. Auch er stand in Verdacht, gar keinen Führerschein zu besitzen. Die einzigen Dokumente, die er neben seinem Ausweis aushändigte, waren zwei bulgarische Schriftstücke für eine Zulassung zur theoretischen und praktischen Fahrprüfung.
Um 16.10 Uhr endete auch die Fahrt für einen 64-jährigen Mann aus Werl. Er wurde mit einem Citroen auf dem Hellweg kontrolliert. Erst wollte er die Beamten glauben lassen, dass er seinen Führerschein vergessen habe. Doch im weiteren Verlauf der Kontrolle gab er zu, seit 20 Jahren gar keine Fahrerlaubnis mehr zu besitzen.
Um 16.30 Uhr fiel dann noch ein 44-jähriger Hammer mit seinem Volvo auf der Heessener Straße auf. Seinen Führerschein soll er angeblich in Belgien vergessen haben. Durch Abfragen in polizeilichen Auskunftssystemen erhärtete sich jedoch der Verdacht, dass auch dieser Autofahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Die Polizei Hamm weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nicht nur gegen die Fahrzeugführer ein Strafverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz eingeleitet wurde, sondern auch gegen den jeweiligen Halter des Kraftfahrzeugs. In beiden Fällen droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. (hei)
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