POL-HAM: Drogenfahrten am Montag: eine Chronologie der Kontrollen
Hamm (ots)
Für insgesamt sieben Verkehrsteilnehmer war es kein guter Start in die neue Woche: am Montag, 13. November, wurden sie von der Polizei Hamm aus dem Straßenverkehr gefischt. Alle fuhren ihr Vehikel unter Drogeneinfluss, mussten mit zur Blutprobe und ihr Fahrzeug stehenlassen. Mindestens 500 Euro Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot winken nun.
In chronologischer Reihenfolge:
09.25 Uhr, Radbodstraße, eine 30-jährige Renault-Fahrerin aus Hamm 10.55 Uhr, Bockumer Weg, ein 22-jähriger E-Scooter-Fahrer aus Hamm 13.30 Uhr, Friedrich-Ebert-Straße, ein 26-jähriger Citroen-Fahrer aus Portugal 19.20 Uhr, Ostenallee, ein 24-jähriger E-Scooter-Fahrer aus Hamm 19.20 Uhr, Ostenallee, ein 26-jähriger E-Scooter-Fahrer aus Hamm 23.04 Uhr, Lünener Straße, ein 19-jähriger E-Scooter-Fahrer aus Werne 00.25 Uhr (14.11.), Teutonenstraße, ein 43-jähriger Mercedes-Fahrer aus Hamm
Wer Drogen genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.
Die Polizei Hamm betont zudem:
Wer unter dem Einfluss von illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ohne Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen.
Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat (§ 316 StGB: Freihheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe).(hei)
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