POL-HAM: So bleibt der Halloween-Spaß im (rechtlichen) Rahmen
Hamm (ots)
"Süßes oder Saures?" - Dieser Spruch gehört zu Halloween wie die Kerze in den Kürbis. Damit bitten am 31. Oktober umherziehende Geister, Hexen und Vampire an der Haustür um etwas zum Naschen. Wer ihnen die Spende verwehrt, könnte gemäß der Tradition zum Ziel eines Streiches werden. Die Polizei Hamm appelliert jedoch an Groß und Klein, den Spaß nicht zu weit zu treiben und rücksichtsvoll miteinander umzugehen.
Häuser mit Eiern zu bewerfen, Autos zu beschmieren oder Blumentöpfe umzuwerfen mag harmlos wirken, ist aber Sachbeschädigung - und damit eine Straftat.
Kostüm-Fans sollten zudem daran denken: Waffen sind kein Spielzeug. Auch das Erschrecken anderer Mitmenschen kann rechtliche Konsequenzen haben, wenn sich das Gegenüber etwa dabei verletzt oder bedroht fühlt.
Gleiches gilt für das Fahren unter Alkoholeinfluss. Damit gefährden die Fahrzeugführer nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Feiernde sollten nach dem Verzehr alkoholischer Getränke daher zu Fuß gehen oder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.
Um richtig und falsch voneinander zu unterscheiden, hilft es oft schon sich das alte Sprichwort ins Gedächtnis zu rufen: "Was du nicht willst, das man dir tut, das füg' auch keinem anderen zu." Streiche und Verhaltensweisen, bei denen eine andere Person gefährdet oder verletzt und fremdes Eigentum beschädigt oder entwendet wird, sind verboten und werden zur Anzeige gebracht.
Eltern sollten Ihre Kinder über die Grenzen des Erlaubten und mögliche Folgen aus dem Ruder gelaufener Scherze aufklären. Polizeiliche Einsatzkräfte werden am Halloween-Abend verstärkt Präsenz zeigen und konsequent einschreiten, sofern das gespenstische Treiben die rechtlichen Grenzen überschreitet. Bürgerinnen und Bürger können in bedrohlichen Situationen jederzeit den Notruf 110 wählen.
Die Polizei Hamm wünscht viel Spaß und ein friedliches Fest! (jes)
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