POL-HAM: Schnelle Verurteilung nach Ladendiebstahl
Hamm-Mitte (ots)
Ein 40-jähriger Wohnsitzloser ist am Dienstag, 26. November, nach einem Diebstahl in einem Geschäft im Allee-Center vorläufig festgenommen worden.
Der Ladendetektiv beobachtete, wie der Tatverdächtige die Diebstahlssicherung an einer Herrenjacke entfernte, konfrontierte ihn mit dem Vorwurf des Diebstahls und verständigte die Polizei.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Dortmund einen Antrag auf Durchführung des sogenannten beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Hamm.
Der Mann ist am Freitag, 27. November aus dem Polizeigewahrsam entlassen und zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt worden.
Was ist das beschleunigte Verfahren? Das ist eine besondere Form des Strafverfahrens. Es dient dazu, strafrechtlich relevante Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln. Die Strafe soll dabei der Tat gewissermaßen "auf dem Fuße folgen". (at)
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