POL-HAM: Ohne Führerschein und unter Drogen - Verkehrsteilnehmer zweimal innerhalb einer Stunde aufgefallen
Hamm-Mitte (ots)
Gleich zweimal innerhalb einer Stunde kontrollierten Beamte am Mittwochabend, 12. Februar, einen Mann aus Schwerte. Beide Male ging es um die gleichen Verstöße.
Gegen 22.55 Uhr überprüften die Beamten den 47-jährigen Fahrer eines Audi auf der Bismarckstraße. Im Rahmen der Verkehrskontrolle erhärtete sich der Verdacht auf Drogenkonsum. Ein durchgeführter Drogenvortest bestätigte die Vermutung der Beamten: Im Speichel des Mannes konnten Cannabis, Amphetamine, Opiate und Kokain nachgewiesen werden. Auf der nahe gelegenen Wache entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe. Die Beamten untersagten ihm die Weiterfahrt.
Dass der Mann aus Schwerte die Untersagung der Weiterfahrt nicht ernst nahm, merkten die Beamten schnell. Kurz nachdem der 47-Jährige die Wache verlassen hatte, suchten die Beamten den Abstellort des Audi auf. Hier stellten sie fest, dass der Audi nicht mehr dort abgestellt war. Nur Minuten später, gegen 23.40 Uhr, konnten die Einsatzkräfte den Audi fahrend an der Kreuzung Goethestraße / Friedrichstraße antreffen - am Steuer saß wieder der 47-Jährige aus Schwerte.
Das Prozedere war ihm bereits bekannt. Wieder wurde er mit zur Wache genommen. Wieder wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Wieder wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Ein kleiner, aber feiner Unterschied zum vorherigen Einsatz: Die Beamten stellten den Fahrzeugschlüssel sicher, so dass eine Weiterfahrt mit dem Fahrzeug ausgeschlossen werden konnte.
Der Schwerter machte sich jedoch nicht nur wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln strafbar. Der aus Saudi-Arabien stammende Mann legte den Beamten einen Führerschein aus seinem Heimatland vor. Da er aber bereits seit mehr als sechs Monaten einen festen Wohnsitz in Deutschland hat und keinen EU-Führerschein besitzt, ist dies strafbar.
Wichtig: Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU-Land besitzen und Ihren festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben Sie sechs Monate Zeit, diese umzuschreiben. Andernfalls machen Sie sich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.
Weiterhin gilt: Wer unter dem Einfluss von Drogen oder anderen berauschenden Mitteln ein Kraftfahrzeug führt, gefährdet das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer. Die Polizei Hamm wird auch weiterhin konsequent Drogen- und Alkoholkontrollen im Straßenverkehr durchführen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. (rv)
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Hamm
Pressestelle Polizei Hamm
Telefon: 02381 916-1006
E-Mail: pressestelle.hamm@polizei.nrw.de
https://hamm.polizei.nrw/
Original-Content von: Polizeipräsidium Hamm, übermittelt durch news aktuell