POL-HS: Polizeibericht Nr. 358
Kreis Heinsberg (ots)
Übach-Palenberg - Versuchter Wohnungseinbruch
Am Donnerstag, 23.12.2021, in der Zeit von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr schlugen unbekannte Täter die Glasscheibe eines Wintergartens in Höhe der Klinke ein und konnten so den von innen im Schloss steckenden Schlüssel drehen, um sich Zutritt zu einem Einfamilienhaus auf der Von-Liebig-Straße zu verschaffen. Offensichtlich wurden die Täter durch die Rückkehr der Eigentümer gestört, konnten jedoch unerkannt flüchten. Es wurde nichts entwendet. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
Heinsberg-Kirchhoven - Diebstähle an Einfamilienhäusern
Am Dienstag, 21.12.2021, um 00:01 Uhr, wurde durch einen unbekannten männlichen Täter eine Videoklingel eines Einfamilienhauses auf der Straße Vinn entwendet. Die Tat wurde durch die Klingel aufgezeichnet und konnte durch den Geschädigten abgerufen werden. So konnte eine Videoaufzeichnung des Täters gesichert werden. Kurze Zeit vorher meldete sich ein weiterer Geschädigter eines Einfamilienhauses auf der Straße Am Naturschutz und gab an, dass ein männlicher Täter am 20.12.2021 um 23.43 Uhr versucht habe, seine Videoklingel zu entwenden. Auch hier konnte eine Videoaufzeichnung des Täters gesichert werden. Die Kriminalpolizei ermittelt.
Geilenkirchen-Bauchem - Sachbeschädigungen an PKW
Am Donnerstag, 23.12.2021, wurden gegen 23.00 Uhr zwei geparkte PKW auf der Niederrheinstraße durch Graffiti beschädigt. Beide Fahrzeuge waren frei zugänglich geparkt. Ein lesbarer Schriftzug konnte nicht ausgemacht werden. Täterhinweise liegen bislang nicht vor.
Hückelhoven-Rurich - Verkehrsunfall
Am Donnerstag, 23.12.2021 um 08.55 Uhr, wurde ein Verkehrsunfall auf der Hompeschstraße in Rurich bekannt. Eine weibliche Fahrzeugführerin kam beim Abbiegen von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einer Straßenlaterne und einem Baum. Beide Fahrzeuginsassen verletzten sich bei dem Unfall leicht und wurden durch den Rettungsdienst dem Krankenhaus zur ambulanten Behandlung zugeführt. Bei der Unfallaufnahme wurde bekannt, dass der verunfallte PKW durch die Fahrzeugführerin zuvor entwendet worden war. Darüber hinaus passte das am PKW angebrachten Kennzeichen nicht zum angetroffenen Fahrzeug. Dieses Kennzeichen hatte die Fahrzeugführerin ebenfalls entwendet. Weiterhin wurde festgestellt, dass sie nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte und darüber hinaus unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Das Fahrzeug wurde sichergestellt, die Ermittlungen aufgenommen.
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