POL-HS: Pressebericht Nr. 57 vom 26.02.2022
Kreis Heinsberg (ots)
Delikte/Straftaten:
Geilenkirchen - Randalierer musste zur Ausnüchterung
Am 25.02.2022 gegen 12.50 Uhr beschädigte eine männliche Person am Geilenkirchener Busbahnhof zunächst den Fahrplanaushang. Gegenüber der von Zeugen alarmierten Polizei zeigte sich der 31-jährige Mann uneinsichtig und trat nach diesen. Die aus Geilenkirchen stammende Person wurde zur Ausnüchterung dem Polizeigewahrsam zugeführt und musste sich zudem einer Blutprobe unterziehen.
Wassenberg - Handtasche entrissen
Aufmerksame Zeugen beobachteten am 25.02.2022 gegen 15.18 Uhr in Wassenberg auf der Graf-Gerhard-Straße wie einer 67-jährigen Frau aus Wassenberg die Handtasche entrissen wurde. Die Zeugen konnten den ebenfalls in Wassenberg wohnenden Mann festhalten und die Polizei verständigen. Der 28-jährige wurde festgenommen und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.
Wegberg - Diebstahl aus Pkw
Am 25.02.2022 zwischen 22.50 Uhr und 23.10 Uhr wurde die hintere rechte Seitenscheibe eines am Parkplatz Schwalmaue abgestellten Pkw Audi durch unbekannte Täter eingeschlagen. Nach ersten Erkenntnissen wurde Münzgeld aus der Mittelkonsole entwendet.
Wegberg - Jacke und Bauchtasche abgenommen
Einem 22-jährigen Wegberger wurden am frühen Morgen des 26.02.2022 gegen 03.20 Uhr auf der Bahnhofstraße seine Jacke und dessen Bauchtasche mit Wertgegenständen von zwei unbekannten Männern abgenommen. Die alarmierte Polizei konnte bei ihrer Fahndung zwei ebenfalls in Wegberg wohnende tatverdächtige Männer im Alter von 31 und 24 Jahren am Bahnhof in Arsbeck feststellen. Diese wurden festgenommen und ein Strafverfahren eingeleitet.
Verkehrsdelikte:
Geilenkirchen - Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss
Ein 33 Jahre alter Mann aus Heinsberg befuhr mit seinem VW am 26.02.2022 gegen 03.50 Uhr die B56 in Fahrtrichtung Heinsberg und kam in Höhe Blauenstein nach links von der Fahrbahn ab. Dabei wurden sowohl der Pkw als auch Böschungsteile beschädigt. Die Polizei stellte Alkoholkonsum bei dem Unfallfahrer fest. Es wurde eine Blutprobe entnommen und zudem der Führerschein einbehalten.
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