POL-HF: Verstoß gegen Kreislaufwirtschaftsgesetz etc. - Schrottsammler Tatfahrzeug sichergestellt
Rödinghausen (ots)
(um) Am Mittwoch (17.11.) kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung einen auffälligen Sprinter, der durch die Wohngebiete in Bieren mit einer lauten Melodie fuhr, an der Oberbauerschafter Straße. Das Fahrzeug war von rumänischen Staatsangehörigen, die im Ruhrgebiet ansässig sind, als Firmenfahrzeug zum Altmetallsammeln betrieben worden. Neben einer erheblichen Überladung stellten die Beamten verschiedenste Verstöße fest. Am Ende stellte sich heraus, daß der Lenker des Fahrzeuges per Haftbefehl gesucht wurde. Die beiden Männer hatten zudem Gefahrgut an Bord, was nicht fachgerecht entsorgungstechnisch transportiert wurde. Zudem gab es technische Mängel am Fahrzeug. Die Summe der Verstöße führte dazu, dass die Beamten das Fahrzeug als Tatmittel einzogen. Der Haftbefehl des Amtsgerichtes Arnsberg konnte nach einer Zahlung einer Geldbuße außer Kraft gesetzt werden. In diesem Zusammenhang weißt die Polizei darauf hin, dass sog. "Schrott sammeln" im Kreisgebiet Herford geregelt ist. Die Vorschriften dazu sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgelegt. Weiteres regeln Vorschriften nach dem Reisegewerbegesetz. Die hiesigen Entsorgungsunternehmen bedienen diesen Kreislauf. Achten Sie darauf nur örtliche Unternehmen, die ein schwarzes A am Fahrzeug haben, zu bedienen. Die Fahrzeuge können zudem auf der Ladefläche entsprechende Lasten transportieren und müssen nicht mit mittelgroßen Kastenwagen, die schnell Überladen sind, agieren.
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