POL-HF: Alleinunfall auf der Elverdisser Straße - Fahrer verlässt Unfallort
Herford (ots)
(jd) Die Polizei wurde gestern (10.4.) zu einem Verkehrsunfall gerufen, der sich gegen 6.55 Uhr auf der Elverdisser Straße ereignet hatte. Ein 23-jähriger Mann aus Bad Salzuflen gab sich als Fahrer eines völlig demolierten Unfallfahrzeugs zu erkennen. Ein Rettungswagen transportierte den vermeintlich Verletzten in ein nahegelegenes Krankenhaus zur ambulanten Untersuchung. Die aufnehmenden Polizeibeamtinnen und -beamten ermittelten anschließend im Krankenhaus zum genaueren Unfallhergang. Dabei stellten Sie fest, dass sich eine zweite Person, die an dem Unfall beteiligt gewesen sein soll, ebenfalls im Krankenhaus befand. Dieser Unfallbeteiligte hatte noch vor Eintreffen der Polizei unerlaubt den Unfallort verlassen. Aufgrund der Gesamt-Spurenlage kamen den Beamten Zweifel an der Unfallschilderung der ersten eingelieferten Person. Vielmehr war deutlich, dass unter anderem anhand der Gurtmarken, die bei diesem 26-jährigen Bad Salzufler zu erkennen waren, eine Unfallbeteiligung als Fahrer des verunfallten Fahrzeuges anzunehmen ist. Zudem ergab ein vor Ort durchgeführter Test, dass der echte Fahrer Alkohol konsumiert hatte. Ersten Ermittlungen zufolge fuhr der 26-Jährige mit dem VW auf der Elverdisser Straße in Richtung Elverdissen, bevor er nach rechts von der Fahrbahn abkam. Er kollidierte mit einem Leitpfosten, einem Straßenschild und einem Baum, worauf hin sich das Fahrzeug drehte und zurück auf die Fahrbahn schleuderte. Mit der Fahrzeugfront in Richtung Herford zeigend blieb das Auto dann auf der Elverdisser Straße stehen. Mutmaßlich um dem Verdacht des Fahrens unter Alkoholeinfluss zu entgehen, informierte der Mann den 23-Jährigen, um sich als Fahrer auszugeben und begab sich aufgrund seiner Verletzungen in ein nahgelegenes Krankenhaus. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Inwiefern die Täuschung der Beamten strafrechtliche Konsequenzen haben wird, ist Gegenstand der Ermittlungen. Der Sachschaden liegt bei rund 15.400 Euro. Ein Richter ordnete die Entnahme einer Blutprobe an.
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