POL-HF: Verkehrsunfall mit geringem Sachschaden - und einiges mehr
Herford (ots)
POL-HF (mmb): Am Samstag (08.07.2023) gegen 22.30 Uhr trafen Beamte der Polizeiwache Herford während einer Streifenfahrt an der Einmündung Bünder Straße/ Diebrocker Straße auf zwei PKW, die mit eingeschaltetem Warnblinklicht am Fahrbahnrand standen. Die 53-jährige Fahrerin eines VW Touareg bat die Beamten um die Aufnahme eines Verkehrsunfalls. Ermittlungen zum Unfallhergang ergaben, dass der 39-jährige Fahrer eines Jeeps zuvor an einer Lichtsignalanlage Vorwärts- und Rückwärtsgang seines Automatikgetriebes verwechselt hatte und gegen das hinter ihm wartende Fahrzeug der Fahrerin aus Hiddenhausen gestoßen war. Der Schaden, der dabei an beiden Fahrzeugen entstand, wird von der Polizei auf insgesamt 2500 Euro geschätzt. Nach der Kollision hatte der Mann aus Herford die Fahrt mit seinem Firmenwagen zunächst vorwärts fortgesetzt und nach Hupsignalen der Touareg-Fahrerin schließlich am Antreffort gestoppt. Hier bat er die geschädigte Fahrerin, den Vorfall ohne Polizei zu regeln. In Anwesenheit der zufällig hinzukommenden Beamten verstrickte sich der Mann, der keine Personaldokumente mitführte, dann in Widersprüche zu seiner Person. Weiter ergaben sich Anhaltspunkte für den Konsum von Alkohol und Drogen. Und letztlich bot er den eingesetzten Beamten an, den Vorfall mit baren Zahlungsmitteln zu klären. Sein ursprünglicher Wunsch "ohne Polizei" war ja inzwischen nicht mehr zu realisieren. Im Rahmen der Blutprobenentnahme auf der Dienststelle wurde der Fahrer dann von anderen Beamten wiedererkannt. Es stellte sich heraus, dass er am Unfallort falsche Personalien angegeben hatte; möglicherweise auch um zu vertuschen, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Diese Personalien bestätigten sich zusätzlich dadurch, dass sich ein vom Fahrer konsultierter Rechtsbeistand auf der Dienststelle nach seinem Mandanten erkundigte - und dazu natürlich namentlich angab, wer sein Mandant ist. Aus dem Verkehrsunfall mit Sachschaden, der häufig mit einem Verwarngeld geahndet werden kann, wurden nun mehrere Anzeigen, für die sich der Jeep-Fahrer verantworten muss. Neben der mutmaßlich drogen- und alkoholbeeinflussten Verursachung eines Verkehrsunfalls, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und einer Beleidigung zum Nachteil der an dem Verkehrsunfall beteiligten Frau besteht der Verdacht des Bestechungsversuchs und der falschen Angaben zur Identität. Das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen wurde dem Mann nun ausdrücklich untersagt.
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