Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis
POL-HSK: Körperverletzungen
Arnsberg (ots)
Eine Schlägerei und eine Körperverletzung beschäftigten die Polizei am Wochenende in Arnsberg: Am frühen Sonntagmorgen wurde die Polizei auf die Straße "Zum Schützenhof" in Arnsberg gerufen. Nach ersten Erkenntnissen eskalierte um 04.20 Uhr ein Streit zwischen einem unbekannten Mann und einer Gästegruppe auf dem Vorplatz einer Diskothek. Im weiteren Verlauf schlug der Unbekannte auf zwei junge Männer ein. Als zwei unbeteiligte Zeugen einschreiten wollten, schlug der Mann auch auf diese ein. Anschließend flüchtete der Täter. Insgesamt erlitten drei junge Arnsberger im Alter zwischen 19 und 23 Jahren leichte Verletzungen. Eine direkt eingeleitete Fahndung der Polizei nach dem Flüchtigen blieb ohne Erfolg. Dieser wird wie folgt beschrieben: Südländisches Aussehen, auffällige Tätowierungen am Hals und an einer Hand, schwarzer Pullover, schwarz-weiß-karierte Jacke, etwa 1,85 Meter groß. Hinweise nimmt die Polizei in Arnsberg unter 02932 - 90 200 entgegen.
Ein Busfahrer rief am Freitag gegen 17.15 Uhr die Polizei zu Hilfe. Eine Hochzeitsgesellschaft hatte ihre Autos an der Straße "Zu den Gärten" in Neheim abgestellt. Aufgrund dessen konnte der Linienbus die Straße nicht passieren. Als der Busfahrer sich beschwerte, kam es zum Streit. In dessen Verlauf wurde der Kraftfahrer von zwei Hochzeitsgästen geschlagen. Er erlitt leichte Verletzungen. Die Polizei konnte noch vor Ort die beiden 23- und 27-jährigen Tatverdächtigen feststellen. Die Personalien wurden sichergestellt und ein Strafverfahren gegen die beiden, in Arnsberg lebenden Männer eingeleitet. Während der Anzeigenaufnahme bedrohte einer der beiden Tatverdächtigen einen Zeugen. Auch hierzu wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Große Teile der Hochzeitsgesellschaft zeigten sich mit den polizeilichen Maßnahmen nicht einverstanden. Gegenüber den eingesetzten Polizisten agierten sie aufbrausend und unkooperativ. Durch den Einsatz mehrere Streifenwagen wurden die polizeilichen Maßnahmen schließlich durchgesetzt. Die Hochzeitsgesellschaft besetzte anschließend ihre Autos und verließ die Tatörtlichkeit.
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