POL-KLE: Kleve - Vier Polizeibeamte mit Rettungsmedaille des Landes NRW ausgezeichnet
Kleve (ots)
Am Freitag (16. November 2018) zeichnete der Ministerpräsident des Landes Nordrhein Westfalen Armin Laschet im Weltkulturerbe Zollverein in Essen insgesamt 21 Bürgerinnen und Bürger mit der Rettungsmedaille des Landes Nordrhein Westfalen aus. Unter den Geehrten waren vier Beamte der Polizeiwache Kleve: Die Polizeioberkommissare Patrick Schäfer, Mike Raadts und Volker Schmidt sowie Polizeikommissar Lutz Klösters. Sie hatten in der Nacht des 8. Januar 2017 mehrere Bewohner aus einem brennenden Mehrfamilienhaus in Kellen an der Mühlenstraße gerettet. Eine Bewohnerin des Hauses hatte zunächst die Polizei wegen eines lauten Streits in der Nachbarwohnung gerufen, doch kurze Zeit später nahm sie Brandgeruch wahr. Als die Polizeibeamten Patrick Schäfer und Lutz Klösters an der Adresse eintrafen, quoll bereits starker Rauch aus dem Hausflur. Die Polizisten riefen den Bewohnern des Erdgeschosses zu, dass sie ihre Wohnungen verlassen sollen. Sie forderten zudem einen bereits vom dichten Qualm eingeschlossenen Bewohner im Dachgeschoss auf, am Fenster zu bleiben, bis die Feuerwehr eintrifft. Als zweite Streifenwagenbesetzung waren kurz darauf auch die Beamten Mike Raadts und Volker Schmidt vor Ort. Die beiden beschlossen gemeinsam mit Lutz Klösters in das Haus zu gehen, um eventuell schlafende Bewohner zu wecken. Tatsächlich brachten sie mehrere Menschen - darunter ein Kleinkind - aus den Wohnungen im ersten Obergeschoss ins Freie. Patrick Schäfer redete derweil den Mietern gut zu, die sich auf ihre Balkone geflüchtet hatten. Die eintreffende Feuerwehr rettete anschließend die noch im Haus befindlichen Personen. Für einen 41-Jährigen Bewohner, der sich in der Wohnung mit der Brandquelle befand, kam die Hilfe jedoch zu spät.
Für ihr mutiges Handeln erhielten Patrick Schäfer, Mike Raadts, Volker Schmidt und Lutz Klösters nun die Rettungsmedaille. In Nordrhein-Westfalen trat am 16. Oktober 1951 das Gesetz über staatliche Anerkennung für Rettungstaten in Kraft, seitdem wurden insgesamt 1265 der Ehrungen verliehen. Die heutige Verleihungspraxis und Ausgestaltung der Rettungsmedaille folgen der Tradition der preußischen Rettungsmedaille von 1833. Wie damals wird sie "ohne Standesunterschied an Personen verliehen, die unter eigener Lebensgefahr einen anderen Menschen aus einer dessen Leben bedrohenden Gefahr gerettet haben".
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