POL-KLE: Kreis Kleve - Fahren ohne Versicherungsschutz
Wichtige Hinweise für alle E-Scooter Fans
Kreis Kleve (ots)
Am 07.05.2023 fiel Beamten des Verkehrsdienstes in Geldern ein junger Fahrer auf, an dessen E-Scooter ein abgelaufenes grünes Versicherungskennzeichen angebracht war. Wegen dieses Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz fertigten die Einsatzkräfte eine Straf-anzeige. Derartige Feststellungen häufen sich aktuell. Die Polizei weist an dieser Stelle nochmals daraufhin, dass mit Ablauf des Monats Februar 2023 die alten grünen Versicherungskennzeichen ihre Gültigkeit verloren haben. Neue Versicherungskennzeichen für das Jahr 2023 haben eine schwarze Schriftfarbe, sie können bei Versicherungsagenturen kostengünstig für unter anderem E-Scooter erworben werden.
Des Weiteren fällt der Polizei immer öfter auf, dass im öffentlichen Straßenverkehr E-Scooter betrieben werden, die nicht die Voraussetzungen der Elektokleinstfahrzeugverordnung erfüllen. Häufig äußern die Fahrerinnen und Fahrer dann gegenüber der Polizei, dass sie die E-Scooter legal im Internet z.B. über die Plattform Ebay erworben haben. Dies entpflichtet die Fahrerinnen und Fahrer jedoch nicht, sich über die rechtlichen Voraussetzungen und technischen Gegebenheiten ihrer E-Scooter zu informieren.
Voraussetzungen für die Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr sind folgende:
- Eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis wurde ausgestellt. - Eine gültige Versicherungsplakette ist am E-Scooter angebracht. - Eine Fahrzeugidentifizierungsnummer ist vorhanden. - Ein Fabrikschild mit folgenden Angaben ist vorhanden: Der Fahrzeugtyp ist mit "Elektrokleinstfahrzeug" angegeben, die Angabe zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (20 km/h) sowie die Genehmigungsnummer der Betriebserlaubnis
Tipp: Achten Sie beim Kauf auf den Hinweis "Zugelassen für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland" (o.ä.)
Anforderungen an und Verhaltensregeln für E-Scooter-Fahrende:
Ab wann darf man mit einem E-Scooter unterwegs sein? Erst ab einem Alter von 14 Jahren darf man sie benutzen. Es ist keine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung erforderlich.
Muss ich mit dem E-Scooter den Radweg benutzen und was macht man, wenn es keinen gibt? Ja, man ist verpflichtet vorhandene Radwege zu benutzen; falls es keinen gibt, fährt man auf der Fahrbahn. Aber auf keinen Fall darf man den Gehweg benutzen oder in der Fußgängerzone fahren.
Wie verhält es sich mit dem E-Scooter im verkehrsberuhigten Bereich? Hier muss selbstverständlich langsam (Schrittgeschwindigkeit) gefahren werden.
Besteht eine Versicherungspflicht? Ja. Man benötigt ein Versicherungskennzeichen. Im Jahr 2023 hat es schwarze Ziffern und Buchstaben. Die dazugehörige Versicherungsbescheinigung sollte man aufbewahren und muss sie auf Verlangen aushändigen können.
Muss die Allgemeine oder Einzelbetriebserlaubnis mitgeführt werden? Nein, es gibt keine Mitführpflicht der Datenbestätigung, aber eine Aufbewahrungs- und Aushändigungspflicht.
Dürfen zwei Personen auf dem E-Scooter fahren? Nein, der Fahrer darf niemanden mitnehmen, auch kein Kind.
Ist es in Ordnung nebeneinander oder freihändig zu fahren? Nein, ist es nicht.
Dürfen vor der Fahrt Alkohol- oder Betäubungsmittel konsumiert werden? E-Scooter sind als Elektrokleinstfahrzeuge auch Kraftfahrzeuge; das bedeutet, die Grenzwerte gelten entsprechend.
Besteht beim Fahren des E-Scooters Helmpflicht? Nein! Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h wird nicht überschritten.
Darf ein Mobiltelefon während der Fahrt benutzt werden? Nein! Das Verbot der Verwendung eines Mobiltelefons bezieht sich auf alle Fahrzeugführer.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Kleve
Pressestelle Polizei Kleve
Telefon: 02821 504 1111
E-Mail: pressestelle.kleve@polizei.nrw.de
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