Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
POL-MK: Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs
Lüdenscheid und Meinerzhagen (ots)
Am gestrigen Dienstag, in der Zeit von 8 Uhr - 16 Uhr, führten Beamte des Verkehrsdienstes an mehreren Stellen des südlichen Kreisgebietes "Lkw-Kontrollen" durch.
Zwei Kontrollstellen wurden in Lüdenscheid eingerichtet. Im Bereich des BAB Zubringers Lüdenscheid -Nord-, eine weitere auf der Werdohler Landstraße.
Die kontrollierten Fahrzeuge wurden ganzheitlich, d.h. im Hinblick auf Einhaltung der Lenk.- und Ruhezeiten, als auch auf die Verkehrssicherheit, was den technischen Zustand und auch den Zustand der Ladung betraf. Auch die Prüfung der Einhaltung gefahrgutrechtlicher Vorschriften wurde geprüft. Ferner war die Kontrolle der Maße und Gewichte, sowie evtl. bestehende Überladungen auch Bestandteil der Kontrollen.
In Lüdenscheid wurden sechs Mängel bei der Ladungssicherung festgestellt und geahndet. Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten wurden vier zur Anzeige gebracht; Zwei Lkw waren überladen. Ferner wurden drei weitere Verstöße geahndet.
Auf der Werdohler Landstraße wurden zwei Sattel-Kfz festgestellt, die Fertigbetonteile transportierten. Bei der genauen Prüfung der Genehmigung wurde ermittelt, dass die jeweiligen Fahrzeuge vom genehmigten Fahrtweg abgewichen waren. Die Fahrzeuge wiesen zudem ein Gewicht von 48 Tonnen auf, das bei einer Gesamtlänge, die auch über das genehmigte Maß der Erlaubnis hinausging. Die Weiterfahrt wurde untersagt, die sachbearbeitende Dienststelle des Kreises erhielt Kenntnis.
In Meinerzhagen hingegen wurden zwei Fahrzeugführern Blutproben entnommen, nachdem sie drogentypische Auffälligkeiten aufwiesen. Ein zuvor durchgeführter Drogenvortest fiel in beiden Fällen positiv aus. Ein Betroffener führte einen Lkw (geschlossener Kasten), ein weiterer einen Pkw.
Zudem wurden an der Kontrollstelle (L 539, Höhe BAB) 10 Verstöße wegen unzureichender Ladungssicherung geahndet. Weil ein Fahrer aus Polen Aufzeichnungen zu seinen Lenkzeiten unterschlug, erfolgte die Durchsuchung seines Lkw. Hier wurden Beweismittel aufgefunden, die dann eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1100,-- Euro erforderlich werden ließen.
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