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POL-MK: Keine Fahrerlaubnis mehr in Deutschland

Iserlohn (ots)

Auch Polen kriegen Punkte. Oder Finnen verlieren ihre Fahrerlaubnis für Deutschland.

In den Brieftaschen vieler Autofahrer stecken internationale Lizenzen. Führerscheine sind eigentlich nur geliehen. Es liegt ein "begünstigter Verwaltungsakt" vor. Deshalb kann die ausstellende Verkehrsbehörde die kleine Plastikkarte oder seine Vorgänger wieder einziehen. Schwieriger wird es, wenn der "Lappen" einem anderen Land gehört. An einem Beispiel verdeutlicht die Polizei, was passiert. Am 11. Januar kurz nach 23 Uhr verfährt sich ein polnischer Peugeot-Partner-Fahrer in der kleinen Lönsstraße in Iserlohn. Am Ende der 150 Meter langen Sackgasse versucht er zu drehen. Beim Hin und Her stößt er gegen drei parkende Autos und einen Zaun. Vom Lärm geweckt, rufen die Anwohner die Polizei. "Da fährt jemand unsere Autos zu Brei." Der Fahrer versucht, sich im Rückwärtsgang aus der Gasse zu bewegen. Doch da steht bereits ein Streifenwagen im Weg. Die Polizeibeamten klopfen an die Scheibe. Der Fahrer steigt aus. Er kann nur stehen, weil er sich an seinem Transporter festhält. Schwankend und ungefragt überreicht er den Beamten die Fahrzeugschlüssel. Er faselt irgendetwas, das sich anhört wie "Wodka". Die Polizeibeamten nehmen den 51-Jährigen mit und stellen sein Fahrzeug sicher. Der Atemalkoholtest ergibt drei Promille. Auf der Wache muss er eine Blutprobe abgeben.

Weil er sich nicht ausweisen kann, nimmt ihn die Polizei vorläufig fest. Er darf seinen Rausch auf der Matratze im Gewahrsam ausschlafen. Den Führerschein stellt die Polizei am nächsten Tag in seinem Quartier sicher. Gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung von 900 Euro wird der Mann entlassen. Die Polizei befragt zehn Zeugen.

Seitdem steht sein Transporter bei einem Sichersteller, der natürlich eine entsprechende Rechnung ausstellen wird. Die Suche nach dem eigentlichen Eigentümer des Leasingwagens in Polen gestaltet sich schwieriger.

Der Führerschein liegt noch bei der Polizei. Er geht in den nächsten Tagen an die Staatsanwaltschaft. Die erteilt üblicherweise ein Fahrverbot. In diesem Fall geht der Führerschein anschließend mit einem entsprechenden Vermerk an die polnische Behörde. Von dort bekommt der Fahrer seine Lizenz voraussichtlich in einigen Wochen zurück - allerdings mit einem Stempel. Der untersagt für mehrere Monate das Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland. Zum Glück passiert so etwas allerdings eher selten im MK.

Dieses Verfahren gilt für alle EU-Länder sowie einige Drittländer wie etwa die Türkei. Es gibt auch Punkte für Nicht-Deutsche. Es könnte ja sein, dass sie mal nach Deutschland umziehen und ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen müssen. Wer dann schon zu viele Punkte gesammelt hat, ...

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1222
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de
http://maerkischer-kreis.polizei.nrw

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