Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
POL-MK: E-Scooter sind kein Kinderspielzeug
Hemer/Lüdenscheid (ots)
Am Dienstagmorgen kurz nach 8 Uhr stoppte eine Polizeistreife auf der Hauptstraße einen 19-jährigen E-Scooter-Fahrer: Er war verbotenerweise auf dem Gehweg unterwegs und hatte kein Versicherungskennzeichen. Deshalb war die Fahrt für ihn damit beendet. Das Befahren des Gehwegs kostet mindestens 15 Euro Bußgeld, das Fahren ohne Versicherung eine Strafanzeige.
Am Mittwoch gegen Mittag war ein 37-jähriger Herscheider mit seinem E-Roller auf der Landstraße 561 in #Lüdenscheid auf Schlangenkurs. Eine Zeugin beobachtete die Fahrt längere Zeit und informierte die Polizei. Zunächst rollerte der Mann verbotenerweise über den Gehweg, dann wechselte er auf die Fahrbahn. Dort musste er mehrfach anhalten, um nicht umzufallen. Immer wieder geriet er auf die Gegenfahrbahn und touchierte in einer Baustelleneinfahrt einen Poller. Als die Polizei eintraf, konnte sich der Mann nur schwer erklären. Die Fahrt zur Polizeiwache verschlief er. Der Herscheider behauptete zwar, seit vier Jahren keine Drogen mehr zu nehmen. Das haben ihm die Polizeibeamten jedoch nicht geglaubt und ihm Blutproben abnehmen lassen. Einen Führerschein konnten sie ihm nicht abnehmen: Er hat keinen. Auch wenn für E-Scooter kein Führerschein erforderlich ist: Wer so offensichtlich unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln E-Roller fährt, der gefährdet damit seinen Pkw-Führerschein und sein Leben! Es gelten die üblichen Promille-Grenzen (z.B. 0,0 Promille für Fahranfänger).
Solche Gefährte sind kein Kinderspielzeug. Es gelten Regeln. Vor dem Losrollern also bitte informieren! Was viele nicht wissen:
Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Auf Geh- und Radwegen haben E-Scooter nichts zu suchen. Alle vorgeschriebenen technischen Einrichtungen wie Licht oder Bremse müssen funktionsfähig sein. Richtungswechsel sind wie beim Fahrradfahren mit Handzeichen oder (falls vorhanden) Blinkern anzuzeigen.
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