Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
POL-MK: Nach Unfall in Handfesseln zur Blutprobe
Meinerzhagen (ots)
In Handfesseln und gegen ihren erheblichen Widerstand brachten Polizeibeamte heute Nacht eine 21-jährige Autofahrerin nach einem Unfall zur Blutprobe auf die Wache.
Kurz vor 1.30 Uhr war die junge Meinerzhagenerin Am Stadion rückwärts gegen einen anderen Pkw, einen Zaun und einen Busch gefahren. Als der Streifenwagen eintraf, schwankte eine lallende Frau mit einer deutlichen Alkoholfahne auf die Beamten zu. Zeugen berichteten, die junge Fahrerin wolle flüchten. Immerhin konnte sie den Unfallhergang schildern. Ein freiwilliger Atemalkoholtest vor Ort bestätigte den naheliegenden Verdacht.
Bis dato war die 21-Jährige kooperativ. Als ihr die Beamten jedoch erklärten, dass sie zu einer Blutprobe mit zur Wache kommen müsse, schlug die Stimmung um. Sie weigerte sich, in den Streifenwagen einzusteigen. Die Fiesta-Fahrerin behauptete, sie kriege im Polizei-Fahrzeug (Ford S-Max) Platzangst. Sie ging stattdessen immer weiter weg vom Unfallort. Außerdem mischte sich ihr männlicher Begleiter ein. Während Zeugen den aufgebrachten Mann festhielten, versuchten die Streifenbeamten, die junge Frau am Arm zu greifen. Darauf wehrte sie sich durch Schläge. Die Polizeibeamten brachten sie zu Boden und legten ihr gegen ihren erheblichen Widerstand Handfesseln an. Auf dem Weg zum Streifenwagen trat sie die Beamten und versuchte, sich loszureißen. Unterwegs beschimpfte und beleidigte sie die Polizisten. Auf der Wache verteilte sie weiter Tritte. Nach den Blutproben und einer ärztlichen Untersuchung wurde sie am frühen Morgen entlassen. Ihren Führerschein musste sie auf der Wache lassen. Die Polizei untersagte ihr bis auf Widerruf das Führen von Kraftfahrzeugen und schrieb Anzeigen wegen Beleidigung, vorsätzlicher einfacher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und einer Verkehrsunfallflucht in Verbindung mit Alkohol am Steuer. Die Polizeibeamten schätzen den Gesamtschaden auf rund 10.500 Euro. Der beim Atemalkoltest festgestellte Wert liegt bereits im Bereich, der eine Entziehung der Fahrerlaubnis möglich macht.
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