Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
POL-MK: Anzeigen nach Einkauf in Fakeshops
Märkischer Kreis (ots)
Mehrere Märker sind in den vergangenen Tagen oder Wochen vermutlich auf Fake-Shops im Internet hereingefallen. Sie überwiesen vorab das Geld, doch die Ware traf nie ein.
Eine 45-jährige Altenaerin orderte eine Spielekonsole. Sie sollte vorab bezahlen und den Beleg einsenden. Doch die Konsole kam nicht. Ähnlich ging es einem 49-jährigen Balver, der online einkaufte und das Geld in die Niederlande überwies. Am Dienstag erstattete er Anzeige bei der Polizei wegen des Betrugsverdachts. Ein Meinerzhagener Ehepaar freute sich, auf einer bekannten Auktions- und Kleinanzeigen-Plattform günstig einen kleinen Swimmingpool zu ergattern. Sie überwiesen das Geld (eine zweistellige Summe) auf ein ausländisches Konto. Eine Woche später erhielten sie vom Sicherheitsteam des Auktionshauses eine Warnung. Der angebliche Verkäufer und tatsächliche Account-Inhaber hatte einen Missbrauch gemeldet - und jedenfalls keinen Pool zu verkaufen. Am Montag erstatteten sie Anzeige bei der Polizei. Eine 39-jährige Mendenerin wollte ein E-Bike erwerben und beglich die Vorab-Rechnung noch am Tag der Bestellung. Seitdem wartet sie auf die Bestätigungsmail für den Zahlungseingang. Die kam genauso wenig wie das Fahrrad. Die angegebene Telefonnummer des Versenders läuft ins Leere.
Ein vorheriger Blick in einschlägige Listen im Internet, die vor Fake-Shops warnen, hätte vor dem Geldverlust bewahrt. Denn auf demselben Weg, auf dem die Opfer auf die unseriösen Anbieter stoßen, können sie sich schützen: Durch Eingabe des Shop-Namens in einer Suchmaschine.
Auch seriöse Online-Shops können Lieferprobleme haben, einfach nur schlechten Service bieten oder schlicht Fehler machen. Eine lange Lieferzeit allein ist noch kein "Betrugsfall". Es gibt allerdings inzwischen zahlreiche Verkaufsplattformen, die teilweise nur für Tage online stehen und dann wieder im Daten-Nirwana verschwinden. Sie werben vor allem extrem günstigen Preisen. Gerade in der Corona-Phase griffen viele Kunden auf die vermeintlich einfache Alternative zurück, im Internet nach günstigen Angeboten zu suchen. Vor Begeisterung über einen Preis lassen sie alle Vorsichtsregeln außer Acht. Dabei ist Misstrauen dringend angebracht.
Die Polizei rät, beim Online-Bestellen auf ein paar Dinge zu achten:
- Ein Online-Shop muss zwingend ein Impressum haben. Aber auch Angaben zu angeblichen Handelsregister-Einträgen oder Umsatzsteuer-Nummern können erfunden sein, genauso wie angebliche Qualitätssiegel. Wahrscheinlich sitzen die Täter gar nicht an der angegebenen Adresse, sondern agieren vom Ausland aus.
- Deshalb im Internet nach dem Stichwort "Fake-Shop" recherchieren und in die Listen schauen! Auch die Verbraucherzentralen beraten und halten Informationen bereit.
- Sichere Zahlungsmethoden wie "Kauf auf Rechnung" wählen. Abbuchungen vom Girokonto, Kreditkartenzahlungen und manchmal auch Überweisungen lassen sich rückabwickeln. Allerdings müssen Kunden dafür schnell reagieren und sich mit ihrer Bank in Verbindung setzen.
- Extrem günstige Preise sollten misstrauisch machen.
- Sichern Sie Beweise (z.B. per Screenshot).
- Lesen Sie Produktbeschreibungen genau: Verkauft der Anbieter wirklich das gesuchte Produkt oder nur die Verpackung?
- Beim Kauf über Auktionsplattformen: Lassen Sie sich nicht auf Angebote von Verkäufern ein, die Ware am Auktionshaus vorbei zu erwerben. Das hebelt alle Käuferschutz-Funktionen aus. Bei teuren Artikeln den Treuhandservice nutzen.
- Schützen Sie insbesondere Mailkonten, aber auch Kundenkonten mit unterschiedlichen Passwörtern, die mindestens acht Zeichen (Klein- und Großbuchstaben, Sonderzeichen und Zahlen) enthalten. Je länger, desto besser. Wenn möglich, Push-Informationen aktivieren, die zeitnah über Kontobewegungen, Bestellungen oder Buchungen informieren. Bewertungen anderer Kunden ernst nehmen.
- Im Zweifel erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Zumindest könnte das weitere Kunden vor einem Geldverlust bewahren.
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