Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
POL-MK: Zwangseinweisung nach räuberischer Erpressung
Schläge auf offener Straße
Diebe unterwegs
Iserlohn (ots)
Ein 25-jähriger Iserlohner betrat gestern einen Supermarkt an der Karl-Arnold-Straße. Mit einem Sixpack Getränke in der Hand ging er gegen 16.10 Uhr zur Kasse. Dort forderte der offenbar verwirrte Mann vom Kassierer die Herausgabe von Bargeld. Als dieser nicht auf die Forderung einging, schnappte er sich das Sixpack und ging aus dem Geschäft. Polizeibeamte fanden den Verdächtigen noch in der Nähe. Sie nahmen den aggressiven Mann in Gewahrsam. Er wurde durch das Ordnungsamt in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Verletzt wurde niemand. Die Polizei ermittelt gegen ihn wegen versuchter räuberischer Erpressung.
Bislang unbekannte Diebe entwendeten circa 30 bis 40 Teile eines Stahlgerüsts. Diese waren an einem Container neben einem Wohnhaus an der Schlesischen Straße gelagert. Ein Anwohner meldete sich gestern Nachmittag, während der Anzeigenaufnahme der Polizei, und schilderte seine Beobachtungen. Demnach hätten zwei männliche Personen die Teile bereits am Mittwoch, gegen 17 Uhr, in einen weißen Sprinter möglicherweise mit UN-Kennzeichen geladen. Mit diesem seien die beiden Täter Richtung Seilerseestraße gefahren.
Eine Iserlohnerin (84) erledigte Dienstag, 14 Uhr, Bankgeschäfte an der Stettiner Straße. Währenddessen klauten unbekannte Täter die Geldbörse der Frau aus ihrer Tasche, die sie auf einem Stuhl in den Bankräumen abgestellt hatte. Der Vorfall wurde erst gestern bekannt.
Zwei Iserlohnerinnen gerieten gestern Nachmittag im Bereich Lindenstraße zunächst verbal aneinander. Über den genauen Hergang der sich anschließenden Schlägerei gibt es unterschiedliche Angaben. Eine 35-Jährige soll mehrmals mit einer Hundeleine geschlagen haben. Die Kontrahentin (29) soll ihr Gegenüber an den Haaren zu Boden gezogen und mit einem Cuttermesser bedroht haben. Eine Rettungswagenbesatzung der Feuerwehr kümmerte sich um die leichten Verletzungen der 35-Jährigen. Beide erstatten ihrerseits Anzeigen wegen Bedrohung bzw. gefährlicher Körperverletzung. Der Hintergrund ist noch unklar.
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