Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
POL-MK: Täter überfallen Getränke- und Supermarkt in Balve und Werdohl
Balve/Werdohl (ots)
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Nach Raubüberfällen auf einen Getränkemarkt in Neuenrade (21.4.) sowie einen Lotto-Laden in Menden-Lendringsen (22.4.), ermittelt die Polizei seit gestern Abend in zwei weiteren Fällen. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen ist ein Zusammenhang zu den zuvor genannten Taten nicht auszuschließen. Ob die Taten von denselben Tätern begangen wurden, wird mit Hochdruck geprüft.
Um 18.20 Uhr betrat ein Räuber den Getränkemarkt an der Balver Hönnetalstraße. Unter Vorhalt einer Schusswaffe forderte er Bargeld aus der Kasse, während der zweite Täter außerhalb "Schmiere stand". Mit ihrer Beute flüchteten beide zu Fuß zwischen Drogerie und Getränkemarkt in Richtung der Bahngleise.
Täterbeschreibung: Der Haupttäter war männlich, zwischen 20 und 30 Jahren alt und trug einen weißen Kapuzenpullover. Der Mittäter war ebenfalls männlich und dunkel gekleidet.
Die zweite Tat ereignete sich am Pungelscheider Weg in Werdohl. Gegen 20.50 Uhr betrat der Täter den dortigen Supermarkt. Er stellte sich in die Warteschlange und täuschte einen Einkauf vor. Als er den Kassierer erreichte, bedrohte er ihn mit einer Schusswaffe und forderte Bargeld. Mehrere Zeugen bekamen den Vorfall mit. Mit ihrer Beute flüchteten beide Täter zu Fuß hinter den Supermarkt in Richtung Alt Pungelscheid / Neubaugebiet Risei.
Täterbeschreibung: Der Haupttäter war männlich, circa 19-25 Jahre alt, 170-185 cm groß, hatte dunkle Augen, trug eine medizinische Maske und Einweghandschuhe, einen dunklen Kapuzenpullover und eine schwarze Jogginghose. Sein Mittäter war etwa 170 cm groß, Ende 20 / Anfang 30 Jahre, trug eine graue Kapuzenjacke, ein weißes T-Shirt sowie eine kurze graue Hose.
Die Polizei ermittelt wegen schweren Raubes und sucht dringend Zeugen, die Angaben zu den Tätern machen können. Hier insbesondere mehrere Personen in Balve. Im Getränkemarkt hielten sich zur Tatzeit zwei Kunden im Geschäft auf, die die Tat mitbekommen, sich jedoch unmittelbar entfernt haben sollen. Gleiches gilt für einen Zeugen, der die Flucht der Täter vor dem Geschäft beobachtet haben soll.
Diese und weitere Hinweise zu beiden Überfällen nimmt jede Polizeidienststelle entgegen. Im Falle der Ergreifung der Täter sieht der Gesetzgeber eine Haftstrafe von mindestens drei Jahren vor.
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