Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
POL-MK: Kontrollen zum "Seasons End"
Meinerzhagen (ots)
Anlässlich der Tuning-Veranstaltung "Seasons End" auf dem Flugplatz Meinerzhagen führten Beamte des Verkehrsdienstes der Polizei Kontrollen im Anfahrtsbereich der o.g. Veranstaltung durch.
Es kamen insgesamt drei Geschwindigkeitsmessanlagen zum Einsatz. Zudem wurden im unmittelbaren Bereich der Veranstaltung gezielte technische Kontrollen durchgeführt. Hierbei ging es primär darum, illegales Tuning zu entdecken und zu sanktionieren.
3747 Fahrzeuge passierten die Messstellen im Bereich Kierspe und im näheren Bereich der Veranstaltung. Zu schnell waren 498 Verkehrsteilnehmer. Bei 54 Fahrzeugen waren die Übertretungen so hoch, dass sie jeweils mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige geahndet werden müssen (mehr als 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung). Höchster Messwert waren 105 km/h bei zugelassenen 60 km/h auf der L528, Heerstraße in Kierspe, durch einen Pkw mit MK-Kennung.
Im Bereich der Kontrollstellen wurden 11 Verstöße auf Grund technischer Mängel festgestellt, welche zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten. So waren unzulässige Anbauteile und überdimensionierte Rad-/Reifen-kombinationen montiert.
Bei zwei getunten Fahrzeugen wurde die Abgasanlagen illegal verändert. Hier hatten die Fahrer die Schalldämpfungseinrichtungen entfernt. So war bei dem lauteren der beiden Fahrzeuge der zugelassene Schallpegelwert von 92 db unzulässig auf 115 db erhöht worden, was einen ohrenbetäubenden Lärm verursachte. Die Weiterfahrt wurde bis zur Beseitigung des Umstands untersagt. In der Folge führte dies zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Fahrer/Halter.
Ferner wurde das Zugfahrzeug mitsamt Anhänger eines schweizerischen Forstunternehmens kontrolliert. Der polnische Fahrer verfügte nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen der Beförderungseinheit. Vor Ort entrichtete er 500 EUR Leistung zur Sicherung des Strafverfahrens. Das Verfahren gegen den Fahrzeughalter wird gesondert geführt, da erschwerend hinzukam, dass der Anhänger aufgrund technischer Mängel über keine Bremsvorrichtung mehr verfügte. Zum Kontrollzeitpunkt befand sich ein Maschinenteil auf der Ladefläche des Anhängers.
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