Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
POL-MK: Schwerpunktkontrollen Motorrad
Iserlohn/Balve (ots)
Der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde MK führte in Iserlohn (Obere Mühle), Iserlohn-Letmathe (Schälk) und Balve-Garbeck (Märkische Straße) am Ostermontag zwischen 10:00 und 18:00 Uhr Geschwindigkeitsmessungen und technische Kontrollen durch. Hierzu wurde der Radarwagen genutzt. Aufgrund der sonnigen Wetterlage waren viele Motorradfahrer unterwegs. Da sich die Kontrollen aber nicht nur auf Kradfahrer beziehen, sondern alle Verkehrsbeteiligten mit einbezogen werden, kam es zu folgenden Verstößen:
Im Bereich des Schälk besteht u.a. an Feiertagen ein Durchfahrtsverbot für Kradfahrer. Dies missachteten vier Kradfahrer. Sie entrichteten alle ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50,-EUR vor Ort.
Im Bereich der geschlossenen Ortschaft in Iserlohn (Obere Mühle) wurden insgesamt 451 Fahrzeuge (15 Kräder) gemessen, von denen 98 Fahrzeugführer/innen zu schnell fuhren. 85 PKW Fahrer/innen und acht Kradfahrer waren im Verwarnungsgeldbereich und fünf Betroffene erwarten einen Bußgeldbescheid. Die höchste gefahrene Geschwindigkeit betrug 55 Km/h (PKW).
In Balve-Garbeck wurden folgende Verstöße festgestellt: Im Bereich der Ortsdurchfahrt (Märkische Straße) wurden 316 Fahrzeuge (ca. 70 Kräder) gemessen, von denen 23 Fahrzeugführer/innen zu schnell fuhren. 16 PKW Führer/innen und drei Kradfahrer waren im Verwarnungsgeldbereich und vier Betroffene (ein Kradfahrer darunter) erwarten einen Bußgeldbescheid. Der Kradfahrer (aus Dortmund) fuhr hierbei mit 98 Km/h die höchste Geschwindigkeit. Ihn und einen weiteren PKW Fahrer erwartet somit ein Fahrverbot. Bei diesem PKW Fahrer (aus dem Märkischen Kreis) ist den Kontrollbeamten zudem aufgefallen, dass die notwendige Mindestprofiltiefe in Höhe von 1,6mm an beiden Vorderreifen deutlich unterschritten wurde. Dieser Umstand wird ebenfalls in das Ordnungswidrigkeitenverfahren mit eingebracht.
Darüber hinaus wurden im Rahmen des Kontrolltages zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen PKW Fahrer und einen Quad Fahrer eingeleitet, da sie ohne amtliches vorderes Kennzeichen fuhren. Außerdem war die erforderliche Hauptuntersuchung des PKWs seit April 2021 abgelaufen.
Abschließend wird ein Strafverfahren gegen einen Mofa Fahrer eingeleitet, da dieser nicht über die notwendige Haftpflichtversicherung für sein Kraftfahrzeug verfügte.
Auch zukünftig muss, im Sinne der Verkehrssicherheit im Märkischen Kreis, mit derartige Kontrollen gerechnet werden.
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