Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
POL-MK: Nicht zu bremsen - Teure Ladung, wenig Ahnung
Lüdenscheid (ots)
Im Rahmen technischer Kontrollen von Lkw gab es für die Polizei in Lüdenscheid am Dienstag einen besonderen Fall zu überprüfen.
Am Nachmittag gegen 15 Uhr ist der Polizei auf der Umleitungsstrecke im Lüdenscheider Norden ein besonderer Autotransporter aufgefallen. Die nagelneue Mercedes Benz G-Klasse auf dem Anhänger dürfte einen Neuwert von ca. 150.000 Euro haben. Bei der Kontrolle fiel auf, dass die Auflaufbremse des Anhängers augenscheinlich keinerlei Wirkung hatte. In Folge dessen wurde das Gespann zu einer örtlichen Prüfstelle gebracht.
Die Überprüfung bestätigte den mangelhaften Zustand der Auflaufbremse (Betriebsbremse des Anhängers). Zudem schliffen sechs Räder an Aufbauteilen des Anhängers und die Substanz war auf ein Minimum reduziert. Eine Vollbremsung bei hohen Geschwindigkeiten oder ein Reifenplatzer würde tatsächlich Lebensgefahr für die Insassen des Transporters, Unbeteiligte und einen enormen Schaden für die teure Fracht bedeuten.
Der Anhänger wurde stillgelegt, die Kennzeichen wurden entfernt und die Polizei untersagte den Insassen die Weiterfahrt mit dem Anhänger mehrfach und deutlich.
Der betroffene 51-jährige Frankfurter signalisierte den Beamten mehrfach, die teure Fracht nicht alleine und unbeaufsichtigt lassen zu wollen. Die Idee, den Pkw auf der Ladefläche der Zugmaschine zu transportieren, scheiterte an einer errechneten Überladung der Zugmaschine von 55 % (5,4 t bei erlaubten 3,5 t). Die Fahrzeuginsassen gaben an, mit der Zugmaschine nach Frankfurt fahren zu wollen und einen verkehrssicheren Anhänger für den Pkw zu holen. Die Weiterfahrt mit der Zugmaschine und dem Pkw wurde den beiden erneut ausdrücklich untersagt.
Gegen 17 Uhr fiel den Beamten während der Streifenfahrt erneut die Zugmaschine auf - mit der teuren, viel zu schweren und dementsprechend verbotenen Fracht.
Nach dem Motto " Was interessiert mich mein Geschwätz von vor zwei Stunden" mussten die sichtbar überraschten Insassen den Funkstreifenwagen nun zu einer Fahrzeugwaage begleiten. Die prognostizierte Überladung bestätigte sich. Bei dieser Verkehrsordnungswidrigkeit unterstellten die Beamten dem Fahrzeugführer nun Vorsatz - dies bedeutet eine Verdopplung der Geldstrafe.
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