Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
POL-MK: EC-Karte in Geldautoamt vergessen/Gewinnspielbetrüger erfolgreich
Menden (ots)
Eine 55-jährige Mendenerin hob bereits am Freitagnachmittag in einer Bankfiliale in der Papenhausenstraße Geld an einem Automaten ab. Dabei vergaß sie offenbar die Karte in dem Automaten. Der Verlust fiel ihr erst am Dienstag auf. Als sie die Karte sperren ließ, teilte ihr die Bank mit, dass bereits diverse Zahlungen kleinerer zweistelliger Beträge mit der Karte getätigt wurden. Während des Besuchs der Bank hatte die Geschädigte zwei 23-30 Jahre alte und dunkelhaarige Männer wahrgenommen, die sich verdächtig in der Bank aufhielten. Einer der beiden trug eine Mütze. Weiterer Täterhinweise liegen nicht vor. (schl)
Statt eine hohe fünfstellige Summe zu gewinnen, hat eine 50-jährige Mendenerin eine hohe vierstellige Summe an "Gebühren" bezahlt. Die angebliche Gewinnnachricht kam per E-Mail. Dann gab es wohl diverse Kontakte bis in die tiefen Nachtstunden per Telefon und Messenger. Die Täter forderten vor einer Gewinnauszahlung hohe "Transportgebühren". Die Drohung, ansonsten deutlich höhere "Steuersanktionen" zahlen zu müssen, wirkte: Die Frau kaufte die geforderten Guthaben-Karten und gab die Codes durch - eine Art anonymer Zahlung. Der erste Kontakt kam bereits Anfang Oktober zustande. Am Silvesterabend erstattete das betrogene Opfer online Anzeige bei der Polizei. Die warnt immer wieder vor solchen Gewinnspielbetrügern. Mit der Aussicht auf einen hohen Geld-Gewinn überrumpeln die Täter immer wieder ihre Opfer. Die Polizei warnt: Wer an keinem Gewinnspiel teilgenommen hat, der kann auch nichts gewonnen haben. Seriöse Gewinnspielanbieter kassieren vorab keine Gebühren. Selbst wenn diese anfallen würden, könnten sie problemlos von dem Gewinn abgezogen werden. Einmal an der Angel, lassen die Täter ihre Opfer auch nicht mehr los. Sie bauen erheblichen Druck auf. Ähnlich läuft es bei einer weiteren Variante des Gewinnspielbetrugs: In solchen Fällen verlangen die Täter den Ausgleich angeblich aufgelaufener Forderungen für ein Gewinnspiel-Abo. Wer sich auf "Verhandlungen" einlässt, der schließt nachher genauso so ein Abo ab, das er zuvor tatsächlich nie abgeschlossen hatte. Deshalb sollten Betroffene keinesfalls Vereinbarungen am Telefon treffen, sondern auf einer schriftlichen Mitteilung bestehen. Kommt diese tatsächlich, kann man immer noch zu einem Rechtsanwalt oder zur Polizei gehen. (cris)
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