Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
POL-MK: Einbruch ins Rathaus - Online-Betrug
Menden (ots)
Am Montagnachmittag wurden am Bräukerweg Gartengeräte gestohlen. Zwei Gartenbauer hatten ihre hochwertigen Geräte (Motorheckenscheren, Kettensäge und Motorsense) an einer Hauswand abgestellt, um Laub abzutransportieren. Als sie zurückkamen, waren die Geräte weg. Sie erstatteten Anzeige bei der Polizei, die um Hinweise möglicher Zeugen bittet - unter Telefon 9099-0.
Unbekannte sind am Wochenende in das Rathaus eingebrochen. Sie durchwühlten einen Dienstraum, hebelten diverse Schränke auf und versuchten, weitere Innentüren aufzubrechen. Sie stellten Tüten mit Gedenkmünzen zum Stadtjubiläum zum Abtransport bereit, verschwanden jedoch letztlich nur mit drei gefüllten Weihnachtstüten. Die Kriminalpolizei sicherte Spuren.
Alternative Zahlungsmethoden im Online-Handel? Die Polizei rät dringend davon ab und verweist auf einen aktuellen Fall: Eine 21-Jährige suchte in zwei Online-Portalen nach einem Smartphone, stieß auf ein Angebot und einigte sich in einem Telefonat auf einen Kaufpreis. Der vermeintliche Verkäufer übersandte der Mendenerin eine Ausweis-Kopie und eine Sendungsbestätigung von DHL - allerdings mit verpixelter und daher nutzloser Sendungsnummer. Daraufhin übermittelte die Käuferin per WhatsApp die Nummer einer Bezahlkarte. Weil die Sendung ausblieb, erstattete die Mendenerin am Montag Anzeige bei der Polizei. Die ermittelte, dass der Ausweis zur Fahndung ausgeschrieben ist, also missbräuchlich benutzt wurde. Nutzer der einschlägigen Verkaufsplattformen sollten möglichst die Bezahlung über die Internet-Seite der Verkaufsplattform abwickeln. Wer sicher gehen will, nicht auf eine falsche Seite zu geraten, sollte sich daher über die bekannte Adresse der Verkaufsplattform in seinem Kundenkonto anmelden. Findige Betrüger verschicken Links per Mail und locken ihre Opfer auf Fake-Seiten. Auch eine Bezahlung über die "Familie und Freunde"-Funktion eines Bezahlungsdienstleisters hebelt Sicherheitsfunktionen aus. Man sollte sie tatsächlich nur für "Familie und Freunde" nutzen. Alternativ können sich Käufer und Verkäufer auch persönlich treffen: Dann kann der Käufer die Ware und der Verkäufer die Geldscheine prüfen. Weitere Tipps zum Online-Einkauf unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sicher-handeln/ (cris)
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